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KfW vergibt zinsvergünstigte Kredite und Tilgungszuschuss

Batterien für Solarstrom sind ab Mai 2013 förderfähig

Batteriespeicher für Strom vom Dach soll es ab 1. Mai 2013 zinsvergünstigt geben. © Dena

Für Batterien für Strom aus PV-Anlagen gibt es ab 1. Mai 2013 staatlich vergünstigte KfW-Kredite.

Ab 1. Mai soll es für die Installation von Batterien für PV-Strom von der KfW zinsvergünstige Kredite sowie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent geben. Zwar fehlt die offizielle Bekanntgabe noch, aber das <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren solar_und_geothermie kfw-merkblatt_erneuerbare_energien_speicher_programmnummer_275kfw-merkblatt_erneuerbare_energien_speicher_programmnummer_275.pdf _blank kfw>Merkblatt der KfW kursiert inklusive Programmnummer bereits seit Tagen im Internet.

Anders als noch Anfang Februar vom Branchenverband BSW verkündet, handelt es sich bei der in dem Merkblatt dargestellten Förderung nicht um einen Zuschuss, sondern um einen zinsvergünstigten Kredit von der KfW, für den es nach Inbetriebnahme der Anlage einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent gibt.

So soll die neue Förderung aussehen: Gegenstand der Förderung sind entweder neu errichtete Fotovoltaikanlagen in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem oder ein stationäres Batteriespeichersystem, das nachträglich zu einer nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage installiert wird.

Antragsberechtigt sind Privathaushalte, Freiberufler, Landwirte und gemeinnützige Organisationen. Auch privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung erhalten die Förderung.

Die installierte Leistung der Fotovoltaikanlage darf 30 kWp nicht überschreiten und die Leistungsabgabe am Netzanschlusspunkt ist auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt. Der Wechselrichter muss über eine elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung verfügen.

Die Kredithöhe beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Kredit läuft wahlweise 5 Jahre, 10 Jahre oder 20 Jahre. Je nach Laufzeit sind ein bis drei tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Der Zinssatz ist bis zu 10 Jahre festgeschrieben. Die Zinshöhe ist noch nicht festgelegt, es ist aber anzunehmen, dass er der KfW-Förderung für Fotovoltaikanlagen entsprechen wird. Je nach Bonität und Laufzeit beträgt der effektive Zins in diesem Programmteil derzeit zwischen 1,31 Prozent und 7,77 Prozent.

Nach Inbetriebnahme der PV-Anlage kann der Anlagenbetreiber einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten beantragen. Den Zuschuss zahlt das Bundesumweltministerium. Den Zuschuss gibt es allerdings nur für das Batteriespeichersystem, nicht für Investitionen in die Fotovoltaikanlage.

Um den Tilgungszuschuss zu bekommen, muss der Betreiber die Rechnung inklusive der Installationskosten, eine Herstellererklärung, das Inbetriebnahmeprotokoll und den Nachweis über die Registrierung der Anlage einreichen. Beantragt wird der Tilgungszuschuss über die Hausbank, bei der auch der Kredit läuft. Der Tilgungszuschuss wird auf die gesamte Darlehenssumme angerechnet und mindert die Kreditschuld. Der Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt.

Ob die Förderung tatsächlich wie in dem Merkblatt beschrieben kommen wird, ist derzeit nicht ganz klar. Zwar heißt es auf Nachfrage bei der KfW, dass Änderungen am Programm nicht mehr zu erwarten seien. "Wir warten noch auf den Publikationsstartschuss aus dem Bundesumweltministerium", sagt KfW-Sprecherin Charis Pöthig. "Ich gehe davon aus, dass wir diese Woche hierzu publizieren." Vom Bundesumweltministerium war jedoch keine Stellungnahme zu bekommen.

Auch die Frage, ab wann die Förderung gelten soll, ist noch offen. Während die Hersteller der Solarstrombatterien darauf verweisen, die Förderung solle rückwirkend ab 1. Januar gelten, ist davon im KfW-Merkblatt nichts vermerkt. Die darin beschriebenen Regeln schreiben vor, dass der Kredit vor Beginn der Vorhabens beantragt werden muss. Das würde bedeuten, dass es diesen nur für neue Speicher gibt. Nur der Tilgungszuschuss wird nach Inbetriebnahme beantragt.

Ob die vorgesehene Förderung ausreichen wird, um die Investition in Solarstrombatterien wirklich rentabel zu machen, ist fraglich. Bedauerlich ist auch, dass es den Zuschuss nur für Kreditnehmer gibt. Wer den Speicher selbst finanzieren möchte, geht leer aus.

Einen anderen Aspekt kritisieren die Hersteller an der geplanten Förderung: Wie bereits bei der Förderung von Fotovoltaikanlagen, gibt es die Unterstützung nicht nur für inländische Produkte, sondern auch für den Kauf von Systemen aus anderen Ländern. Die hohen Entwicklungskosten, die hiesige Hersteller derzeit investieren, würden nicht berücksichtigt, bemängeln die Anbieter.

Ein Programm zur Förderung von Batteriespeichern für PV-Strom hatte der BSW gefordert. Drei Prämissen hatte der Verband dazu in einer vom ISE durchgeführten Studie entwickelt. Die geförderten Speicher sollten nicht in erster Linie den Eigenverbrauch der Anlagenbetreiber unterstützen, sondern das Netz entlasten. Ziel der Förderung müsse zweitens die technische und wirtschaftliche Marktfähigkeit der Speichersysteme sein, deshalb sei ein schneller Start nötig. Und drittens solle der PV-Anlagenbetreiber die Hoheit über die Anlage haben, nicht der Netzbetreiber. Das heißt, die Regelung der Anlage unterliegt dem Betreiber der PV-Anlage. Zum letzten Punkt enthält das Merktblatt keine Angaben. Es legt nur fest, dass die Anlagen eine Schnittstelle zur Fernsteuerung haben müssen. Wer entscheidet, ob Strom gespeichert oder eingespeist wird bleibt damit offen. von Alrun Jappe / pgl

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