1691 Unternehmen fallen 2013 unter die besondere Ausgleichsregelung des EEG, 734 waren es im Vorjahr. Das gab das BAFA bekannt. Das begünstigte Volumen liegt bei 94 GW.
Die Regelung soll verhindern, dass Unternehmen durch die EEG-Abgabe Wettbewerbsnachteile erzielen. Die Bundesregierung hat es erleichtert, die Abgabe zu vermeiden. So wurde die untere Schwelle, ab der dies möglich, ist von 10 auf eine Gigawattstunde gesenkt. Zugleich wurde das Kriterium der Stromintensität für die Begünstigung (Anteil der vom Unternehmen zu tragenden Stromkosten an der Bruttowertschöpfung) von 15 Prozent auf 14 Prozent gesenkt. Die von den Begünstigten zu zahlende Umlage wurde zudem gesenkt.
In Anspruch genommen wird die Regelung auch von zahlreichen Unternehmen aus der Baubranche wie Schotterwerken und Steinbrüchen, Pellet-Herstellern und anderen holzverarbeitenden Betrieben, Gasunternehmen, Ziegel- und Zementwerken, Unternehmen der Braunkohle- und Steinkohleförderung und Glasherstellern. Die meisten waren bislang schon befreit. Neu dazugekommen sind durch die veränderten Regeln zahlreiche Schlachthöfe und weitere Unternehmen der Lebensmittelbranche.
Die Ausnahmen von der EEG-Umlage sind umstritten, da sie zu Lasten der Verbaucher gehen. Je mehr Unternehmen ausgenommen sind, desto höher wird die Belastung für private Verbraucher. 117pgl