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Solar Cluster: Photovoltaikzubau wird davon profitieren

Baden-Württemberg fördert Stromspeicher

Auf dem Markt für Batteriespeicher tummeln sich immer mehr Anbieter. BYD mit seiner B-Box ist einer davon. © BYD

Das Land Baden-Württemberg fördert Solarstromspeicher ab sofort mit einem neuen Programm. Die Mittel stehen zusätzlich zum KfW-Förderprogramm "Erneuerbare Energien – Speicher (275)" zur Verfügung. Wer eine Photovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Speicher errichtet, erhält für die Batterie einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin.

Die Förderhöhe für Heimspeicher an kleineren und mittleren Photovoltaikanlagen beträgt 300 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Batteriekapazität. "Pro Vorhaben sind 7500 Euro Förderung möglich, mindestens jedoch 600 Euro", sagt Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters. Landesweit stehen rund zwei Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm in Anspruch nehmen können sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen – für Gewerbespeicher an Großanlagen gibt es einen Zuschlag. Der ab 2019 sinkende Landeszuschuss kann mit der Bundesförderung kumuliert werden – eine höhere Förderung ist damit möglich.

Das Land will mit der finanziellen Unterstützung Solarstromspeicher wirtschaftlicher machen, den Bau von Photovoltaikanlagen vorantreiben und die Belastung der Verteilnetze reduzieren. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt gibt es vom Land nun einen Investitionszuschuss für einen Solarstromspeicher mit einer nutzbaren Kapazität von bis zu 8,3 kWh. Der Zuschuss beträgt hier 2500 Euro für die Solarbatterien.

Das Verhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher muss laut Verwaltungsvorschrift mindestens 1,2:1 betragen. Das verhindert zu große und daher unwirtschaftliche Speicher und passt zu den Empfehlungen von Experten, dass die installierte Leistung der Solaranlage (kWp) zwischen 20 und 50 Prozent größer sein sollte als die Speicherkapazität (kWh).

Zu beachten ist, dass der Landeszuschuss mit der bundesweiten KfW-Förderung kompatibel ist. Prinzipiell gibt es daher für die Speicherkäufer neben dem Landesgeld noch einen Kredit-Tilgungszuschuss von bis zu 2000 Euro für die Solarbatterie hinzu. Da jedoch bei der Kumulierung die Landesförderung nicht höher liegen darf als die Bundesförderung, lohnt sich das nicht in allen Fällen. "Es kann attraktiver sein, nur die Landesförderung in Anspruch zu nehmen. Käufer von Solarstromspeichern sollten eine mögliche Kumulierung daher genau prüfen", gibt Pöter zu bedenken.

Wichtig ist auch: Es stehen bei beiden Programmen, der Landes- und Bundesförderung, nur begrenzt Mittel zur Verfügung. Das KfW-Programm des Bundes endet zudem Ende 2018. "Interessenten sollten sich daher beeilen, wenn sie Geld aus den Fördertöpfen erhalten wollen", so Pöter.

Auch bei Batteriespeichern an neuen großen Photovoltaikanlagen geht die Landesförderung über die Bundesförderung hinaus: Batteriesysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen über 30 Kilowatt installierter Leistung sind auf Bundesebene nicht förderfähig. Im neuen Landesförderprogramm sind die Nutzer, meist gewerbliche oder kommunale Akteure, dagegen antragsberechtigt. Sie erhalten sogar höhere Zuschüsse als Heimspeicher, da Sinn und Zweck der Förderung mehr und größere Anlagen sind. Für netzdienliche Speicher an größeren Photovoltaik-Anlagen gibt es 100 Euro pro kWh nutzbarer Batteriekapazität hinzu.

Das Förderprogramm läuft bis Ende 2019. Ab 1. Januar 2019 wird die Förderung für Speicher an Photovoltaikanlagen mit weniger als 30 Kilowatt installierter Leitung um ein Drittel sinken, für Gewerbespeicher an größeren Solaranlagen sinkt sie nur um 25 Prozent.

Nutzer sollten die Förderbedingungen beachten. Wer die Förderung erhalten möchte, muss den Antrag vor dem Kauf des Solarspeichers stellen. Für die Batterien des Speichersystems muss außerdem eine Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden. Bei einer Zeitwertersatzgarantie wird im Fall eines Defekts der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt.

Das Land Baden-Württemberg fördert Solarbatteriesysteme mit einem Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Das Programm endet am 31. Dezember 2019. Die Antragstellung erfolgt bei der L-Bank. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Landes ist nicht zulässig, wohl aber mit der Bundesförderung., und zwar dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien – Speicher (275)". Quelle: Solar Cluster Baden-Württemberg / sue

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