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Verbändebündnis fordert Befreiung von der EEG-Umlage

Ausbaupotenzial von Mieterstrom ist groß

Dach mit Mieterstromanlage von Naturstrom in Berlin-Friedrichshain © Ehlerding

Insgesamt könnten nach der Potenzialanalyse in den 20 größten deutschen Städten zusätzliche Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 1,1 Gigawatt zusätzlich installiert werden, die zu einer CO2-Einsparung von 500.000 Tonnen pro Jahr führen würden. Die Abschätzungen beruhen auf der Annahme, dass das im Sommer in Kraft getretene PV-Mieterstromgesetz mit seinem Fördermechanismus in den kommenden Jahren von allen Marktteilnehmern aufgegriffen und gemeinsam umgesetzt wird.

"Jetzt geht es endlich los mit dem Mieterstrom in Deutschlands Metropolen. Stark gesunkene Photovoltaik-Preise und das neue Mieterstromgesetz der Bundesregierung machen dies möglich. Wir beobachten am Markt eine stark wachsende Zahl an Akteuren, die aus den Startlöchern kommen und Mieterstromprojekte umsetzen wollen", sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft

"Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im Wohngebäudebereich", meint Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Um das Potenzial voll auszuschöpfen, müssten aber noch Hemmnisse aus dem Weg geräumt werden. "Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Das Gewerbesteuergesetz muss hier dringend angepasst werden", fordert Gedaschko.

Mieterstrom sollte keine steuerlichen Nachteile bringen

"Mit Mieterstrom können sich Mieter erstmals aktiv und ganz bewusst für saubere Energie, für Umwelt- und Klimaschutz entscheiden", sagt Lukas Siebenkotten, Direktor des Mieterbundes. Der Erfolg von Mieterstrom werde aber im Wesentlichen von der Attraktivität des Strompreises abhängen. "Die vorhandenen Potenziale können nur dann ausgeschöpft werden, wenn Mieterstrom deutliche Kostenvorteile mit sich bringt", sagt Siebenkotten.

Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen, sagt: "Wir brauchen so viele ungenutzte Dachflächen wie möglich, um in den Städten die kommunalen Klimaschutzziele zu erreichen. Mieterstrom ist ein guter Anfang, in Zukunft brauchen wir weitere kreative Modelle für Dienstleistungen und Direktvermarktung. Dadurch können wir die Partizipation breiter Bevölkerungsschichten an der Energiewende erhöhen und sie sozialverträglicher ausgestalten."

Nach übereinstimmender Einschätzung der vier Verbände könnte die Realisierung von Solaranlagen in deutschen Innenstädten noch deutlich erleichtert werden, wenn die nächste Bundesregierung Mieterstrom, der nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird, von der EEG-Umlage befreit. Außerdem sollten Vermieter keine steuerlichen Nachteile in ihrem Kerngeschäft haben, wenn sie ihren Mietern Strom aus eigenen Anlagen liefern. Damit würden Mieter endlich auch Eigenheimbesitzern gleichgestellt, die die Vorteile der Eigenversorgung schon länger in Anspruch nehmen können.

Garantierter Zuschlag von bis zu 3,8 Cent

Beim PV-Mieterstrom handelt es sich um Strom, der auf einem oder mehreren Gebäuden durch Solarenergie erzeugt und im Wege der Direktvermarktung an die Bewohner geliefert wird. Da dieser Strom ohne Nutzung eines allgemeinen Versorgungsnetzes zu den Kunden gelangt, werden enthält der Preis keine staatlichen Abgaben wie Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, KWK-Umlage oder Stromsteuer. Die Mehrwertsteuerpflicht und die volle EEG-Umlage von derzeit rund 7 Cent je Kilowattstunde gelten jedoch auch für solaren Mieterstrom.

Das Mieterstromgesetz garantiert den Betreibern von PV-Mieterstromanlagen in Abhängigkeit von der Größe der Anlage und dem aktuellen EEG-Einspeisetarif einen Zuschlag von bis zu 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Förderfähige Anlagen sind jedoch auf 100 Kilowatt peak begrenzt. Der jährliche Mieterstromzubau wurde auf eine Leistung von 500 Megawatt gedeckelt. Auch ein Höchstpreis für PV-Mieterstrom wurde festgelegt. Er muss mindestens zehn Prozent unter dem am jeweiligen Ort geltenden Grundversorgungstarif liegen. Quelle: Berliner Energieagentur / sue

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