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Debatte um Eigenstrom braucht noch Zeit

Anhörung zum EEG auf zwei Tage verlängert

Die Anhörung zur Novelle des EEG wird auf zwei Tage ausgedehnt. Besonders zum Umgang mit Eigenstrom gibt es noch Diskussionsbedarf.

In Sachen EEG-Novelle sehen die Bundestagsfraktionen noch viel Informationsbedarf. Die öffentliche Anhörung zur Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes wird deshalb verlängert und nicht nur am  2. Juni, sondern zusätzlich auch am 4. Juni stattfinden.

An dem zusätzlichen Tag gehe es, so berichtet Heute im Bundestag, noch einmal um den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen. Neben diesem Industrieprivileg ist auch die Eigenstromregelung Thema.

Sachverständige sind  Markus Kerber, BDI; Achim Dercks, DIHK; Jörg Rothermel, VCI/EID; René Umlauft, VDMA; Inge Lippert, DGB; Holger Krawinkel, vzbv; Stephan Kohler, dena; Sarah Rieseberg, arepo consult; Professor Uwe Leprich; Felix Christian Matthes, Öko-Institut sowie ein Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände.

Beim Anhörungstermin am Montag geht es um Ziele der EEG-Novelle/Förderziele, Sicherstellung des Ausbaus der erneuerbaren Energien/Ausbaupfade; Durchbrechen der Kostendynamik und die Höhe der Einspeisetarife. Beim zweiten Themenblock geht es um die Marktintegration der erneuerbaren Energien (Direktvermarktung, Ausschreibungen). Im dritten Themenblock werden die Entlastungsregelungen für die energieintensiven Betriebe (Industrieprivileg) und die Eigenstromregelung (Eigenstromprivileg) behandelt. Quelle: hib / pgl

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