Auf ein gemischtes Echo stoßen die Vorschläge von Umweltminister Peter Altmaier zur Begrenzung der Stromkosten per Einfrieren der EEG-Umlage, Abgaben für Besitzer von Ökostrom-Anlagen und Korrektur der Ausnahmeregeln für Unternehmen, die von der EEG-Umlage befreit sind.
Die EEG-Umlage, mit der die Einspeisevergütung für Strom aus PV und Windkraft finanziert wird, soll auf 5,28 Eurocent pro Kilowattstunde eingefroren werden, und ab 2015 jährlich maximal 2,5 Prozent betragen. Wer neue Anlagen installiert, soll unter Umständen einige Monate warten müssen bevor er Geld aus dem EEG-Topf erhält.
Auch eine weitere außerplanmäßige Absenkung hält Altmaier für möglich. Außerdem schlägt er eine Vergütungskürzung für Besitzer von Ökostrom-Anlagen vor. Änderungen soll es zudem bei den Eigenverbrauchsregeln geben. Für selbst erzeugten Strom, beispielsweise vom eigenen Dach oder aus KWK-Anlagen, ist bislang keine EEG-Umlage fällig.
Nicht zuletzt wird eine von vielen Akteuren seit längerem geforderte Maßnahme umgesetzt: Altmaier will weniger Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen. Das Industriestromprivileg umfasst im kommenden Jahr nach Schätzung des Bundesverbands Erneuerbare Energien e.V. (BEE) rund 4,7 Milliarden Euro.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband ist angetan von den Vorschlägen des Ministers. Dieses klare politische Signal an die Verbraucher habe bisher gefehlt. Der Verband begrüßt insbesondere den Vorschlag zur stärkeren Beteiligung der Unternehmen an den Kosten für die EEG-Umlage sowie die Überprüfung der Regelungen zum Eigenstromverbrauch. "Neben den Industrieausnahmen verbirgt sich hier ein Kostentreiber, der in Zukunft noch stärker ins Gewicht fallen wird", so die Verbraucherschützer in einer Stellungnahme.
Für Hans-Josef Fell, den energiepolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sind die Ideen des Ministers dagegen ein "Putschversuch gegen die Erneuerbaren Energien." Altmaier gehe es nicht um Verbraucherschutz vor steigenden Strompreisen, sondern darum, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu stoppen. Andere Experten haben verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, wenn ein "Soli" von Anlagenbetreibern erhoben werden soll. Der Vertrauensschutz werde verletzt.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lehnt die Altmaierschen Vorschläge ebenfalls ab. Die EEG-Umlage sei längst kein Preisschild mehr für die Kosten der Erneuerbaren Energien, sondern hänge wesentlich von der Entwicklung der Börsenstrompreise und der CO2-Zertifikatepreise ab. "Das aber blenden die Vorschläge des Bundesumweltministers völlig aus", so Geschäftsführer Dietmar Schütz.
Ebenfalls kritisch sieht der BEE das Vorhaben Altmaiers, künftigen Investoren zunächst möglicherweise keine Einspeisevergütung zu zahlen. "Vor allem Bürgerenergieprojekte sowie kleine und mittlere Unternehmen, die im Gegensatz zu den großen Energiekonzernen oft nur eine geringe Eigenkapitalausstattung haben, würden mit diesem Schritt bestraft", warnt Schütz.
Für die EEG-Umlage werde der Börsenpreisrückgang aufgrund der festgelegten Berechnungsweise zum Problem. In dem Moment, in dem die Erneuerbaren an der Börse die Preise senkten, erhöhe sich die Differenz zwischen gezahlter Vergütung für erneuerbaren Strom auf der einen und mit diesem Strom an der Börse erzielten Einnahmen auf der anderen Seite. Damit steige automatisch die Umlage, die die Lücke zwischen den Ausgaben für die gezahlten Einspeisevergütungen und den beim Verkauf des EEG-Stroms erzielten Einnahmen schließen müsse. Je niedriger die Börsenstrompreise aufgrund des Angebotes von regenerativem Strom seien, desto höher steige die EEG-Umlage.
Das kritisiert auch Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig: "Die derzeitige Berechnungsmethode führt dazu, dass mehr Ökostrom zwar für niedrigere Börsenstrompreise, aber für eine höhere EEG-Umlage sorgt. Das ist der falsche Anreiz. Mehr Ökostrom muss die Verbraucher entlasten. Um das zu erreichen, müsste Altmaier lediglich einen einzigen Paragraphen im EEG ändern." 117pgl