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Geförderte Anlagen dürfen nur die Hälfte des Stroms einspeisen

Ab März gibt es wieder Geld für PV-Speicher

Einen neuen Schub für Batteriespeicher könnte das Förderprogramm bringen. © Varta

Die Speicherförderung richtet sich in Zukunft stärker an der Netzdienstlichkeit. Die Hälfte des Stroms muss selbst verbraucht werden.

Am 1. März startet das neue Programm zur Förderung von PV-Batteriespeichern. Mit 30 Millionen Euro bis Ende 2018 werden so Investitionen in Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer PV-Anlage installiert und an das elektrische Netz angeschlossen werden, gefördert.

Ziel ist, die Systemdienlichkeit zu stärken und Kostenreduktionen bei den Speichertechnologien stärker abzubilden. So fördert und fordert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die stärkere Systemverantwortung der Erneuerbaren Energien sowie eine systemdienliche Speicherentwicklung bei der Industrie. Das bereits in der Vergangenheit erfolgreiche Förderprogramm wird somit neu ausgerichtet.

Um Netze zu entlasten und höhere Standards bei Batteriespeichern zu setzen, dürfen geförderte Anlagen künftig lediglich die Hälfte der Spitzenleistung einer PV-Anlage ins Netz speisen, der Rest kann in der Batterie zwischengespeichert werden.

Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschüssen für Kredite und wird an die Kostenreduktionen bei den Batteriesystemen angepasst. Vom 1. März 2016 bis 31. Dezember 2018 unterstützt der Staat den Kauf von netzdienlichen Solarbatterien mit anfänglich 500 Euro je Kilowatt Peak PV-Leistung und damit 25 Prozent der förderfähigen Kosten. In Halbjahresschritten sinkt dieser Wert bis Ende 2018 bis auf 10 Prozent. Das BMWi wird die Entwicklung von Batteriespeichersystemen weiter beobachten und das Speicher-Monitoring über die Laufzeit des neuen Programms hinaus fortführen. Quelle: BMWi / pgl

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