Neues Merkblatt richtet sich an Hauseigentümer und Energieberater

Was man beim Einbau einer Lüftungsanlage beachten sollte

Eine automatische Wohnraumlüftung sorgt nutzerunabhängig für ein gutes Klima. © Brink Climate Systems

Kälte, Hitze, Feinstaub, Pollen, Mücken oder Lärm: Zahlreiche Gründe veranlassen Hauseigentümer dazu, ihre Fenster nur sporadisch zu öffnen statt regelmäßig gründlich zu lüften. Der gezielte Luftaustausch ist jedoch wichtig für Gesundheit und Wohnklima. Lüftungsanlagen garantieren dies auf komfortable Weise. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Was Hauseigentümer darüber wissen sollten, ist Thema eines neuen Merkblatts von Zukunft Altbau, das sich sowohl an Hauseigentümer als auch an Energieberater richtet

Das kostenfreie Merkblatt stellt die drei Arten von Lüftungsanlagen vor und geht auf die jeweiligen Vor- und Nachteile von bedarfsgeführten Abluftanlagen, Pendellüftungen und zentralen Zu- und Abluftanlagen ein. Ein Informationskasten klärt außerdem über Kosten und Fördermöglichkeiten auf. Hauseigentümer sollten sich vor allem bei schlechtem Raumklima oder geplanten Sanierungsmaßnahmen mit dem Thema befassen: Bei der Sanierung von Außenbauteilen wie Fenstern, Wand oder Dach fordert der Gesetzgeber in der Regel die Erstellung eines Lüftungskonzepts.

Mit dem Austausch verbrauchter Raumluft durch Frischluft gelangen ausgeatmetes Kohlendioxid und gesundheitsschädliche Ausdünstungen etwa von Möbeln, Teppichen oder Fußbodenbelägen nach außen. Das steigert das Wohlbefinden, mindert Müdigkeit und verringert die Gefahr von Gesundheitsbeschwerden, wie Kopfschmerzen. Regelmäßiges Lüften sorgt auch dafür, dass Feuchtigkeit vom Kochen, Duschen oder Wäschetrocknen nicht in den Wohnräumen bleibt. „Bis zu zehn Liter Wasserdampf sammeln sich im Laufe eines Tages in einem Vier-Personen-Haushalt in der Luft an. Wird die Feuchtigkeit nicht durch gründliches Lüften abtransportiert, droht Schimmel an den Wänden oder Decken“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. In bewohnten Räumen kann ein Wert von mehr als 60 Prozent Luftfeuchte schon zu hoch sein.

Besonders neue Fenster erfordern gründliches Lüften. Moderne Energiesparfenster mit Zweifach- oder Dreifachverglasung verhindern, dass warme Raumluft durch Fugen und Ritzen unkontrolliert entweicht und kalte Luft hereinströmt. Die Feuchtigkeit und sonstige Luftschadstoffe im Inneren müssen jedoch in der Folge kontrolliert herausgelüftet werden. Lüften die Bewohner manuell, besteht die Gefahr, dass vor allem im Winter zu selten oder nicht richtig gelüftet wird. Zudem ist die konsequente Querlüftung über Fenster mehrmals am Tag für einige Minuten mit Wärmeverlusten verbunden.

Ein ausreichender Luftaustausch gelingt am effektivsten mit modernen Lüftungsanlagen. „Sie lüften automatisch, die Nutzer müssen sich nicht mehr um das Lüften kümmern“, erklärt Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg. „Systeme mit Wärmerückgewinnung sparen außerdem Heizenergie.“ Sind Kinder oder Haustiere im Haus, sind Lüftungsanlagen eine sichere Alternative zu offen stehenden Fenstern und Balkontüren. „Je nach gewähltem System verhindert das maschinelle Lüften zudem, dass Lärm, Feinstaub, Pollen und Insekten in die Räume gelangen“, so Knapp weiter. Darüber hinaus gewährleisten Lüftungsanlagen den hygienischen Luftaustausch auch, wenn Hauseigentümer wegen starker Hitze oder Kälte nur wenig lüften. Bei gemäßigten Außentemperaturen kann die Lüftung abgeschaltet und über die Fenster gelüftet werden.

Kosten und Förderung

Der Einbau einer Lüftungsanlage bei bestehenden Einfamilienhäusern kostet Zukunft Altbau zufolge zwischen 2.000 Euro für eine Abluftanlage und bis zu 15.000 Euro für eine zentrale Wohnungslüftung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert deren Einbau mit bis zu 7.500 Euro. Bedingung ist, dass die Gebäude vor dem 1. Februar 2002 errichtetet wurden. Die Investition in Pendellüfter und zentrale Wohnungslüftungen lohnt sich besonders: Durch die integrierte Wärmerückgewinnung sparen die Bewohner Energiekosten. Die Handwerkerkosten für die halbjährliche Wartung der Anlagen können Hauseigentümer von der Steuer absetzen.

„Sind sich Hauseigentümer bei der Wahl der passenden Lüftungsanlage unsicher, sollten sie einen Energieberater oder Fachmann zu Rate ziehen. Sie helfen auch bei der Erstellung eines Lüftungskonzepts“, rät Frank Hettler. Lüftungskonzepte sind laut DIN-Norm 1946-6 immer dann verpflichtend, wenn mehr als ein Drittel der Fensterflächen erneuert oder bei Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird. Verfügen Hauseigentümer über raumluftabhängige Feuerstätten, wie Kachelöfen, ältere Gaskombigeräte oder Öleinzelöfen, muss der Schornsteinfeger oder ein Heizungsfachbetrieb nach einer solchen Sanierung außerdem prüfen, ob die Verbrennungsluftversorgung ausreichend gewährleistet ist. Das Merkblatt kann unter  www.zukunftaltbau.de/material heruntergeladen werden. Quelle: Zukunft Altbau / sth
 

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