Verbraucher wollen keinen Aufpreis für intelligente Zähler

Verbraucherzentrale: wenig Nutzen durch Smart Meter

Kunden wollen für Smart Meter nicht bezahlen. © Telekom

Die Verbraucherzentrale Bundesverband sieht bislang zu wenig Nutzen für Verbraucher bei Smart Meters.

Seit einigen Jahren wird in Deutschland der flächendeckende Einbau intelligenter Strommesssysteme in Privathaushalten, so genannte Smart Meter, diskutiert. Grundlage dafür bietet die <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren smart_home kosten-nutzen-analyse-fuer-flaechendeckenden-einsatz-intelligenterzaehler.pdf _blank smart>Wirtschaftlichkeitsanalyse des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), die jetzt das letzte Mal mit Interessengruppen diskutiert wird. Die Umsetzung wird für Anfang des Jahres 2014 erwartet und könnte Verbraucher erheblich belasten – ohne ihnen dafür einen Nutzen zu bieten, so die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Intelligente Stromzähler können nicht nur anzeigen, wie viel Strom aktuell verbraucht wird, sondern sie geben auch Auskunft über Nutzungszeiten und Leistungsbezug. Sie bieten damit ein gutes Instrument, den eigenen Stromverbrauch zu visualisieren und Ineffizienzen abzubauen. Für die Europäische Union Grund genug, in ihrem dritten Binnenmarktpaket festzuschreiben, dass 80 Prozent der europäischen Haushalte bis 2022 mit einem intelligenten Stromzähler ausgestattet werden sollen – sofern es wirtschaftlich ist. Die Verbraucher sind bislang nicht bereit, einen Aufpreis zu bezahlen.

Die Wirtschaftlichkeitsanalyse begründet den Einbau intelligenter Zähler mit Energieeinsparungen sowie der Möglichkeit, aktives Einspeisemanagement betreiben zu können. So soll der Netzausbaubedarf reduziert werden, was sich für den Verbraucher in reduzierten Netzausbaukosten niederschlagen könnte. Des Weiteren soll der Grundstein für Smart Markets gelegt werden – ein Geschäftsmodell für neue Dienstleistungen und Produkte im Energiemarkt.

Da innovative Lösungen mit Mehrwert für die Kunden rar sind und auch die Netzdienlichkeit der Maßnahmen von einer Vielzahl externer Faktoren und politischen Entscheidungen abhängt, stellt sich die Frage nach dem Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. "Intelligente Stromzähler können Verbrauchern helfen, den eigenen Stromverbrauch besser wahrzunehmen. Wirkliche Vorteile ergeben sich allerdings erst in Kombination mit echten, variablen Tarifen", sagt Holger Krawinkel, Geschäftsbereichsleiter Verbraucherpolitik im vzbv. Diese existieren bislang aber nur auf dem Papier.

Hinzu kommen technische und rechtliche Probleme: Bis Verbraucher in ihrer Wohnung den Stromverbrauch direkt ablesen können, sind noch viele Hürden zu nehmen. Eine Umsetzung der Empfehlungen der Wirtschaftlichkeitsanalyse würde Verbraucher in einem hohen Maße belasten, ohne ihnen im Gegenzug einen direkten Nutzen zu verschaffen. Auch würde eine gesetzlich verpflichtende Umsetzung die Akzeptanz der Nutzergruppen verspielen, auf die es letztendlich ankommt. "Mit einer Zwangsbeglückung ist niemandem geholfen. Hier muss richtiger Wettbewerb stattfinden. Wenn gute Angebote einen sinnvollen Mehrwert für die Kunden bieten, werden sie sich am Markt von ganz alleine durchsetzen", so Krawinkel.

Die Wirtschaftlichkeitsanalyse des Bundeswirtschaftsministeriums weist einen flächendeckenden Einbau, wie er von der EU favorisiert wird, als unwirtschaftlich zurück. Vorgeschlagen wird hingegen, in eine Kombination aus intelligenten Zählern und intelligente Messsysteme zu differenzieren. Ob Messsystem oder Zähler eingebaut wird, darüber entscheidet der Energieverbrauch und ob es im Haushalt energieerzeugende Anlagen gibt, wie zum Beispiel PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen.

Die "Prinzipien der Verursachergerechtigkeit und Zumutbarkeit" sollen stärker berücksichtigt werden. Damit fielen pro Jahr und pro Nutzer von intelligenten Messsystemen Kosten in Höhe von 72 Euro an. Nutzer intelligenter Zähler sollen mit Kosten in Höhe von 42 Euro zur Kasse gebeten werden. Aber auch Verbraucher ohne intelligente Zähler oder Messsysteme sollen an den Kosten über einen jährlichen Systemkostenbeitrag in Höhe von 8 Euro beteiligt werden.
Quelle: vzbv / pgl

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