Ventilator braucht deutlich weniger Strom

Verbraucherzentrale warnt vor mobilen Klimageräten

Ventilator bringt Linderung bei Sommerhitze. Besser lässt man aber derzeit die Fenster tagsüber zu. © rudies-Fotoseite.de / Pixelio

Mobile Kleinklimageräte fressen viel Strom. Ventilatoren und Split-Klimageräte sind besser.

Bei sommerlicher Hitze haben mobile Kleinklimageräte Hochkonjunktur. "Diese Geräte sind wahre Stromfresser und können einen spätestens bei der nächsten Stromrechnung ganz schön ins Schwitzen bringen", so Elke Dünnhoff von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie rechnet vor: "Für ein typisches Gerät mit einer Leistungsaufnahme von 1.000 Watt kostet jede Betriebsstunde zirka 28 Cent bei meist bescheidenem Kühleffekt."

Monoblock-Klimageräte sind wenig effizient

2018 hat die Stiftung Warentest Klimageräte getestet. Sie verweist vor allem auf die enormen Unterschiede zwischen Monoblock-Geräten und Split-Geräten. Mono­blöcke sind mobile Klima­anlagen. Sie werden häufig im Baumarkt gekauft und können direkt an die Steckdose angeschlossen werden. Ihr Nachteil: Sie pusten Raum­luft über einen dicken Abluft­schlauch nach draußen, den Nutzer aus dem Fenster hängen müssen. Weil dadurch ein Spalt des Fens­ters offen bleibt, strömt permanent warme Luft von draußen ins Haus und mindert den Kühl­effekt. Um das zu verhindern, müssten Nutzer die Fenster abdichten. Das funk­tioniert in der Praxis kaum. Drei Anbieter liefern zwar Abdichtungs­material mit – allerdings nur für Schiebe­fenster, die in Deutsch­land selten sind. Hier­zulande übliche Dreh- und Kipp­fenster lassen sich damit nicht abdichten. Hinzu kommt, dass sich der Abluft­schlauch auf bis zu 65 Grad Celsius erhitzt und die Wohnung zusätzlich aufheizt. "Alles in allem eine wenig effiziente Lösung", so die Stiftung Warentest in ihrem Bericht.

Split-Geräte brauchen Klimafachbetrieb

Splitgeräte sind Klimageräte ohne Abluft­schlauch mit Innen- und einer Außen­einheit. Zwischen ihnen zirkuliert ein Kälte­mittel und trans­portiert Wärmeenergie nach außen. Das Prinzip erlaubt schnelle und energiesparende Abkühlung. Der Haken: Nur Kälteklimafach­betriebe dürfen Splitgeräte installieren. Deren Monteure haben oft volle Auftrags­bücher, was eine lang­fristige Planung erfordert. Wie groß die Unterschiede der beiden Varianten in der Praxis sind, zeigt der Test: Die besten Splitgeräte kühlten unseren 14 Quadrat­meter großen Prüf­raum in weniger als zehn Minuten von 35 auf 25 Grad Celsius. Die Mono­blöcke hingegen benötigten für die Abkühlung zwischen 45 und 106 Minuten.

Im Laufe eines Sommers kommen da leicht mehr als 100 Euro zusätzliche Stromkosten zusammen. Einen guten Hitzeschutz bieten außen angebrachte Jalousien, Markisen, Rollläden oder Fensterläden. Aber auch innen liegende spezielle Rollos oder Fensterfolien, die das einfallende Sonnenlicht reflektieren, sind zu empfehlen. Ansonsten gilt bei Hitze: Tagsüber Fenster und Sonnenschutz geschlossen halten und nachts lüften. So kann die in den Wänden gespeicherte Wärme wieder abgeführt werden. "Wer auf eine zusätzliche Kühlung nicht verzichten möchte, sollte dies besser mit einem Ventilator tun", rät Dünnhoff. Ventilatoren haben nur eine Leistungsaufnahme von etwa 50 Watt und verbrauchen damit nur etwa ein Zwanzigstel des Stroms, den ein Raumklimagerät benötigt.

Effizienzklasse A ist Mindeststandard

Wer trotzdem ein Klimagerät anschaffen möchte, sollte sich vor dem Kauf beraten lassen. Wichtig ist es, beim Kauf unbedingt auf die Energieeffizienzklasse A oder besser zu achten und sich möglichst für ein vom Fachmann fest eingebautes Splitgerät zu entscheiden.

Klimageräte bis 12 kW Kühlleistung unterhalb der Mindest-Effizienzklasse D dürfen schon seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr in die EU eingeführt werde. Seit 1. April 2014 gilt dies auch für Geräte der Effizienzklasse B. Das bedeutet aber auch, dass die Effizienzklasse A, eigentlich eine Auszeichnung, der Mindeststandard ist.

Festgelegt werden die Anforderungen in der Ökodesign-Richtlinie der EU. Manchmal wird die Richtlinie auch als ErP-Richtlinie bezeichnet. Auf eine korrekte Auszeichnung sollte man vor allem dann achten, wenn man das Gerät in einem Baumarkt kauft und dabei nicht auf Bezeichnungen wie "hoch effizient" oder "ökologisch" hereinfallen.

Die Pflichtangaben für die Geräte umfassen Luftleistungen (Innen- und Außengerät), Schall-Leistungspegel, also die Angabe zur Lautstärke (Innen- und Außengerät) sowie Informationen zum verwendeten Kältemittel.

Geändert haben sich mit der Ökodesign-Richtlinie die Meßgrößen, die angegeben werden müssen. Der COP definiert die Wirtschaftlichkeit in Form des Verhältnisses zwischen eingesetzter und abgegebener Leistung im Heizbetrieb. EER bewertet die Effizienz im Kühlbetrieb. Neu sind SCOP und SEER, die auf einem Mix an Messungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten beruhen.

Die Stiftung Warentest hat sich die Geräte angeschaut, die auf dem Markt sind und spricht sich nach dem Test ebenso wie die Verbraucherzentrale eindeutig für die Nutzung so genannter Split-Geräte aus.

Auch viele Wärmepumpen lassen sich zur Kühlung nutzen. Auch hier sollte man allerdings den Stromverbrauch im Auge behalten. pgl

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