Regelung auf europäischer Ebene angestrebt

Verbände wollen Sicherheitslösung für Kältemittel

Kältemittel für Klimageräte sind ungesund und sollen nicht in die Umwelt gelangen. Die Hersteller wollen die Montage durch qualifizierte Fachhandwerker durchsetzen.

Seit Ende letzten Jahres gibt es auf europäischer Ebene einen Verordnungsvorschlag der Air conditioning and Refrigeration European Association (AREA), Klimageräte künftig nur noch ohne Kältemittelfüllung auszuliefern. Ziel dieser Initiative ist es, zu erreichen, dass Klimageräte nur noch von dafür qualifizierten Personen installiert werden. Ein Vorschlag aus Frankreich ist es, Klimageräte nur noch mit der Dienstleistung Installation zu verkaufen.

Der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) hat dazu Arbeitsgruppe gebildet, in der AREA sowie der Europäische Verband der Heiz- , Klima- und Kühlgerätehersteller (EEPE) vertreten waren. Ziel war es, eine branchenabgestimmte Lösung zu erarbeiten, mit der alle Beteiligten leben können. Das Ergebnis wurde nun dem Bundesumweltministerium vorgetragen. Da Deutschland ein relevantes Stimmgewicht bei der EU habe, könnte dies eventuell dazu beitragen, auch auf europäischer Ebene eine für alle Beteiligten sinnvolle Regelung zu erreichen, hofft der ZVKKW.

Der Vorschlag sieht vor, dass künftig vorbefüllte Splitgeräte an nicht zertifizierte Personen nur in Verbindung mit einer qualifizierten Montage verkauft werden dürfen. Alternativ sei auch eine Art "Vorab-Strafgebühr" denkbar, die dem Käufer erstattet werde, wenn er die qualifizierte Installation nachweise. Die Geräte, die über Verbrauchermärkte vertrieben werden, sollen nicht mehr mit vorgefüllten Leitungen geliefert werden und "Baumarkt-Sätze" keine vorgebördelten Leitungen und keine Schnellverbindungsanschlüsse mehr haben dürfen, um eine Inbetriebnahme durch Laien zu unterbinden.

Der Verband fordert außerdem eine jährliche Wartungspflicht mit Dichtheitsprüfung. Dazu wäre eine zentrale Erfassung der Endkunden notwendig, zum Beispiel über die Gewerbeaufsicht mit entsprechenden Kontrollen. Eine Haftung des Installateurs bei Kältemittelverlust sehen die Beteiligten kritisch. Dazu müsste der Monteur nicht nur die Leitungen selbst verlegt haben, sondern auch ein entsprechendes Zutrittsrecht zu den Anlagen haben. Die Haftung solle beim Betreiber liegen, so der Vorschlag der Hersteller. Quelle: ZVKKW / pgl

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