Letzte Zustimmung durch den Ministerrat steht noch aus

TGA-Fachverbände bewerten neue EU-Richtlinie positiv

In Brüssel fielen mit der Abstimmung über die wahrscheinlich letzte Version der Gebäudeeffizienzrichtlinie wichtige Entscheidungen auch für die Lüftungsbranche. © Ehlerding

Führende deutsche Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) begrüßen die Entscheidung des EU-Parlaments zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie loben besonders die Regelungen zur Klima- und Lüftungstechnik.

Im April hat das Europäische Parlament der Novellierung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD: Energy Performance of Buildings Directive) zugestimmt. Die führenden deutschen TGA-Verbände, Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte (RLT-Herstellerverband) begrüßen die Neuerungen.

Ziel der neuen Vorgaben ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Komfort und die Luftqualität in Gebäuden sicherzustellen. "Die maßgeblichen Anregungen der Branche wurden in der Novelle umgesetzt und sind ein weiterer Schritt in Richtung Energieeffizienz und mehr Innenraumluftqualität", sagt Günther Mertz, Geschäftsführer der drei Verbände.

Für die Fachverbände sind besonders die Bestimmungen zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen bedeutsam. Die Richtlinie legt dazu in Artikel 15, Absatz 1 fest:

"Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um regelmäßige Inspektionen der zugänglichen Teile von Klimaanlagen oder von kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 70 Kilowatt zu gewährleisten. Die Inspektion umfasst auch die Prüfung des Wirkungsgrads und der Dimensionierung der Klimaanlage im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes und gegebenenfalls die Berücksichtigung der Fähigkeit der Klimaanlage oder der kombinierten Klima- und Lüftungsanlage, ihre Leistung unter typischen oder durchschnittlichen Betriebsbedingungen zu optimieren."

In Absatz 4 steht außerdem:

"Die Mitgliedstaaten legen Anforderungen fest, um sicherzustellen, dass Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt, sofern technisch und wirtschaftlich realisierbar, bis zum Jahr 2025 mit Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet werden."

Weggefallen ist die ursprünglich vorgesehene Inspektion von reinen Lüftungsanlagen. Das Parlament hat sie in einen neuen Artikel 19a ausgelagert und will die Wirksamkeit von energetischen Inspektionen erst einmal mit einer Studie prüfen. Der Text dazu lautet:

"Die Kommission fertigt bis 2020 eine Machbarkeitsstudie an, in der sie die Möglichkeiten und den Zeitplan für die Einführung einer Inspektion von eigenständigen Lüftungsanlagen und eines optionalen Gebäuderenovierungspasses als Ergänzung zum Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz erläutert, sodass ein langfristiger Fahrplan für die schrittweise Renovierung eines bestimmten Gebäudes auf Grundlage von Qualitätskriterien und im Anschluss an ein Energieaudit erstellt werden kann, in dem relevante Maßnahmen und Renovierungen zur etwaigen Verbesserung der Energieeffizienz beschrieben werden".

Über die Aspekte der technischen Gebäudeausstattung hinaus halten die TGA-Verbände die Bestimmungen zur Energieffizienz und zur Förderung von energetischen Sanierungen positiv. Auch die Einführung eines so genannten Intelligenzfaktors für Gebäude findet ihre Zustimmung. Er soll unter anderem die Netzdienlichkeit von Gebäuden bewerten, also wie sie in der Lage sind, Strom bei hohem Verbrauch zur Verfügung zu stellen und bei hoher Erzeugung zu speichern. Der Faktor selbst ist noch nicht definiert. Am 28. Mai findet dazu in Brüssel das dritte und letzte Treffen von Interessenvertretern statt.

Der weitere Verlauf der europäischen Rechtsetzung sieht vor, dass der Ministerrat noch seine Zustimmung zu den beschlossenen Neuerungen der EPBD geben muss, bevor die Richtlinie 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt. Im Anschluss haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

Die EPBD ist Teil des Gestzespakets "Clean Energy for all Europeans" aus dem Jahr 2016, mit dem die EU-Kommission Energieeffizienz und erneuerbare Energien voranbringen sowie die Rolle der Verbraucher stärken möchte. Die EPBD wäre das erste Gesetz von insgesamt acht Richtlinien und Verordnungen, das in Kraft tritt. Die TGA-Verbände wollen auch die weiteren Verhandlungen intensiv begleiten und fordern die Bundesregierung auf, die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zügig in nationales Recht umzusetzen. Quelle: TGA-Verbände / sue

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.