Pünktlich zur Sommerzeit denken viele Hausbesitzer über den Einsatz von Klimageräten nach. Doch nicht alle Geräte halten was sie versprechen, viele verbrauchen enorm viel Strom. Seit April 2014 gelten deshalb in der EU strengere Effizienz-Regeln für Klimageräte. Doch auch der Lärm kann ein wichtiges Entscheidungskriterium sein.
Klimageräte bis 12 kW Kühlleistung unterhalb der Mindest-Effizienzklasse D dürfen schon seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr in die EU eingeführt werde. Seit 1. April 2014 gilt dies auch für Geräte der Effizienzklasse B. Das bedeutet aber auch, dass die Effizienzklasse A, eigentlich eine Auszeichnung, der Mindeststandard ist. Im Heizbetrieb müssen Klimageräte seit dem 1. Januar 2014 sogar die Bedingungen der Effizienzklasse A+ erfüllen. Festgelegt werden die Anforderungen in der Ökodesign-Richtlinie der EU. Manchmal wird die Richtlinie auch als ErP-Richtlinie bezeichnet.
Sie ist in Produktgruppen, so genannte Lose unterteilt. Wichtig für Klimageräte bis zu einer Wärmeleistung von 12 kW ist das so genannte Produktlos 10.
Auf eine korrekte Auszeichnung sollte man vor allem dann achten, wenn man das Gerät in einem Baumarkt kauft und dabei nicht auf Bezeichnungen wie "hoch effizient" oder "ökologisch" hereinfallen. 2010 hatte die Verbraucherzentrale die Informationspolitik bei Händlern und Herstellern angeschaut und 24 Abmahnungen für mangelhafte Auszeichnungen der Produkte ausgesprochen. Fünf mussten sogar Strafen zahlen, weil sie irreführende Werbung verwendet haben.
Die Pflichtangaben für die Geräte umfassen Luftleistungen (Innen- und Außengerät), Schall-Leistungspegel, also die Angabe zur Lautstärke (Innen - und Außengerät) sowie Informationen zum verwendeten Kältemittel.
Geändert haben sich mit der Ökodesign-Richtlinie die Meßgrößen, die angegeben werden müssen. Der COP definiert die Wirtschaftlichkeit in Form des Verhältnisses zwischen eingesetzter und abgegebener Leistung im Heizbetrieb. EER bewertet die Effizienz im Kühlbetrieb. Neu sind SCOP und SEER, die auf einem Mix an Messungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten beruhen.
Die Stiftung Warentest hat sich die Geräte angeschaut, die auf dem Markt sind und spricht sich nach dem Test eindeutig für die Nutzung so genannter Split-Geräte aus. 12 Geräte waren auf dem Prüfstand, nur die Hälfte hat die Note gut erhalten. Die Preise lagen bei Split-Geräten zwischen 450 und 3.350 Euro, wobei die Geräte in den höheren Preisklassen besser abgeschnitten haben. Bei allen Geräten mit dem Prädikat "gut" handelte es sich um Split-Geräte.
Split-Geräte bestehen aus zwei Teilen. Die Kühleinheit steht im Zimmer, der Kompressor, der das Kältemittel verdichtet, befindet sich draußen. Der Stromhunger dieser Geräte ist geringer. Der Grund für den höheren Stromverbrauch ist der bis zu 14 Zentimeter dicke Abluftschlauch der Monogeräte. Über den wird warme Luft abgesaugt, das erzeugt bei Geräten mit einem Schlauch einen Unterdruck in den Räumen. Durch den Unterdruck strömt warme Luft nach, es muss mehr gekühlt werden. Monogeräte sind außerdem lauter. Sie kommen vor allem deshalb zum Einsatz, weil sie leichter zu montieren sind.
Fazit der Tester: Wenn schon ein Klimagerät, dann möglichst eines der guten Split-Geräte. Bei der Effizienz hat das Gerät von Daikin am besten abgeschnitten, beim Kühlkomfort konnten die Anlagen von Mitsubishi Electric und Stiebel Eltron punkten. Sie verteilen die Luft so im Zimmer, das kein Zug entsteht.
Ein weiterer Rat der Tester: Man solle den Kühlbedarf der Wohnung von einem Experten für Kälte- und Klimatechnik berechnen lassen und sich dazu mehrere Angebote einholen.
Klimaanlagen sind jedoch nicht die einzige Möglichkeit, sich bei der Sommerhitze Erleichterung zu verschaffen. Auch manche Wärmepumpen bieten die Möglichkeit, auf sommerlichen Kühlbetrieb umzustellen. Wer das in Erwägung zieht, sollte jedoch auch wie bei Klimageräten die Stromrechnung im Auge behalten. Vor allem bei Erdwärmepumpen kann der Kühlbetrieb im Sommer aber sinnvoll sein, um die Kollektoren und Sonden zu regenerieren. von Pia Grund-Ludwig