Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium (BMUB) auch den Bau von Kälte- und Wärmespeichern. Geförderte Anlagen dürfen nur sehr wenig Energie verbrauchen und geringe Emissionen aus halogenierten Kältemitteln (F-Gasen) und aus Kohlendioxid durch die Stromerzeugung verursachen.
Der Förderrechner zeigt nach nur vier Schritten die möglichen Zuschüsse für die Voll- oder Teilsanierung oder die Neuerrichtung einer Kälte- oder Klimaanlage. Auch Zuschüsse für optionale Bonusmaßnahmen, zum Beispiel für die Errichtung eines Wärmespeichers oder eines Freikühlers, werden berechnet.
Um die Höhe des Zuschusses zu ermitteln, sind die Art der Maßnahme, die Anlagenart, die Leistung und die Kältemittel anzugeben. Auch nicht förderfähige Kombinationen werden vom Rechner erkannt. Die Ergebnisse sind zwar unverbindlich, aber eine Planungshilfe für die Finanzierung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige sowie kirchliche Organisationen. Quelle BMUB / sue