Meltem bietet Sonderlösung für den Mindestluftwechsel

Mieter können Lüftung nicht ausschalten

Lüftung lässt sich regeln, aber nicht komplett abstellen. © Meltem

Lüftungsanbieter Meltem bietet eine Sonderlösung für Mietwohnungen an, bei der Mieter die Lüftungsanlage zwar regeln, aber nicht ganz ausschalten können. Damit soll der Mindestluftwechsel sichergestellt werden.

Ein kontinuierlicher Luftaustausch innerhalb von Gebäuden ist nicht nur für die Gesundheit der Raumnutzer wichtig, sondern dient auch der Erhaltung der Gebäudesubstanz. Denn durch die Lüftung wird Feuchtigkeit abtransportiert, die sonst zu Schimmel führen oder die Gebäudesubstanz schädigen könnte. Daher schreibt die Energieeinsparverordnung einen Mindestluftwechsel vor. 

Um diesen sicherzustellen haben Wohnbaugesellschaften bei der Installation dezentraler Lüftungsgeräte von Meltem jetzt die Möglichkeit diese mit der Sonderlösung "Netzschalter ohne Funktion" (M-WRG O/NOF) auszustatten. In dieser Variante ist das Gerät zwar mit einem Ausschalter versehen, dieser hat aber keine Funktion. Das heißt, der Mieter kann zwar die unterschiedlichen Lüftungsstufen auswählen, das Gerät aber nicht ausschalten. Die spezielle Schaltvariante wird von Meltem bereits werksseitig vorgesehen. Wohnungsbaugesellschaften haben offenbar ein Interesse an einer solchen Lösung, weil Mieter die Lüftungsanlage oft ausschalten, zum Beispiel um Zugerscheinungen zu bekämpfen oder Strom zu sparen.

Um im Notfall trotzdem eine schnelle Abschaltung gewährleisten zu können, empfiehlt Meltem, diese über den Sicherungskasten zu ermöglichen. Ist die Außenluft stark belastet, beispielsweise bei einem Brand mit Schadgasentwicklung oder bei einem Chemieunfall, lassen sich die Luftklappen so schnell und sicher schließen, sodass keine Schadstoffe in die Raumluft gelangen können.

Auf Wunsch lassen sich die M-WRG Geräte zudem mit einem Betriebsstundenzähler ausstatten, der einmal im Jahr, vorzugsweise zeitgleich mit dem Filterwechsel, ausgelesen werden kann. Dies geschieht mithilfe eines mobilen Auslesegeräts auf Funkbasis durch den Objektbetreuer. Auf diese Weise lässt sich feststellen, ob der Luftaustausch ausreichend gewährleistet ist. Quelle: Meltem / sth

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