Welche Lüftungssysteme bzw. welches Lüftungsverhalten sind für den Wohnungsbau geeignet? Die Frage beschäftigt Bauherr*innen, Planer*innen, Bauausführende ebenso wie Vermieter*innen und Mieter*innen. Streitigkeiten betreffen häufig die Frage, ob die DIN 1946-6 „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“ anzuwenden ist oder ein Wohngebäude unabhängig davon mit Fensterlüftung konzipiert werden kann.
Fast 20 Branchenverbände haben sich zusammengetan, um diese Fragen zu klären und aus haben aus einer Studie ein praxistaugliches Merkblatt erarbeitet. Ziele sind, den Dissens zwischen Fensterlüftung und ventilatorgestützter Lüftung aufzulösen, die Entscheidungsfähigkeit der Beteiligten zu stärken und somit für Planungs- und Rechtssicherheit zu sorgen. Neben der Bundesarchitektenkammer sind neun Landes-Architektenkammern beteiligt, sowie die Bundesingenieurkammer, der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, der Verband Beratender Ingenieure, das Deutsche Baugewerbe und Interessenverbände der Lüftungsindustrie.
Eine automatisierte Lüftung ist nicht zwingend notwendig
Die vom Büro für Bauphysik, Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Hannover, vom Ingenieurbüro für Wärmetechnik, Dipl.-Ing. (FH) Oliver Solcher, Berlin, und von der Kanzlei Schmitz, Rechtsanwältin Elke Schmitz, Bremen, erstellte Studie sowie das dazugehörige Merkblatt zum Lüften im Wohnungsbau stehen online zur Verfügung. Beleuchtet werden die Grundlagen zum Lüften, das Bauordnungsrecht und weitere technische Regeln, die Auslegung der Luftvolumenströme und geeignete Lüftungssystem sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und haftungsrelevanten Aspekte bei Erstellung von Lüftungskonzepten. Zentrale Elemente der Studie und des Merkblattes sind eine Checkliste mit Bewertungskriterien für Wohnungslüftungssysteme und ein Schema zu den Vertragspflichten im Planungsablauf.
Die Studie zeigt: Sämtliche betrachtete Lüftungssysteme – von der manuellen Fensterlüftung bis zur ventilatorgestützten Lüftung – können zur Anwendung kommen. Die Entscheidung für oder gegen ein System obliegt dem Bestellenden. Ein geeignetes Lüftungskonzept sollte hierfür als Entscheidungsgrundlage in jedem Fall herangezogen werden.
Quelle: Bundesarchitektenkammer / Schlagmann Poroton / Delia Roscher