KfW fördert Lüftungsanlagen mit zinsgünstigen Krediten

Mangelnde Lüftung birgt Haftungsrisiken für Planer

VFW-Geschäftsführer Käser erwartet, dass Lüftungsanlagen bei Neubauten zum Stand der Technik erklärt werden. © Morhart

Die Bereitschaft von Handwerkern und Planern, Lüftungsanlagen anzubieten ist nach wie vor gering. Dabei kann damit Gesundheits- und Haftungsproblemen vorgebeugt werden.

Große Unsicherheit herrscht bei Bauherren und Vermietern, aber auch bei Handwerkern und Planern, nach wie vor beim Thema Lüftung. Das 2. Forum Wohnungslüftung in Berlin brachte in einigen Punkten Klarheit. Beispielsweise in der Frage, wie Haftungsfallen vermieden werden können. Und dass die Förderbank KfW einen Lüftungseinbau mit einem billigen Kredit fördert.

Raimund Käser vom Bundesverband für Wohnungslüftung (VFW), in dem sich vor allem Anlagenanbieter zusammengeschlossen haben, stellte eine Gemengelage von vorpreschenden Gerichtsentscheidungen, nachziehenden Normen und verunsicherten Planern und Bautechnikern dar, was die Haftung bei Schäden durch mangelhafte Lüftung angeht. Vor dem Hintergrund einer Energieeinsparverordnung, die praktisch luftundurchlässige Neubauten und Modernisierungen verlangt, versuchte der VFW-Geschäftsführer Orientierung zu geben.

Gerichte: Mieter müssen nur zweimal am Tag lüften

Ziemlich einfach scheinen die Dinge beim Verhältnis Mieter/Vermieter zu liegen: Entscheidungen deutscher Gerichte laufen darauf hinaus, dass einem Wohnungsmieter ein mehr als zweimaliges Lüften am Tag nicht zugemutet werden kann. Bildet sich bei diesem Lüftungsverhalten in den Räumen Schimmel, ist die bauphysikalische Planung verantwortlich zu machen. Es haftet also der Vermieter

Zwischen Bauherr einerseits und Planer, Handwerker oder Bauunternehmer andererseits ist es komplizierter. Laut Bundesgerichtshof kann der Bauherr grundsätzlich erwarten, dass eine Wohnung auch ohne Öffnen der Fenster gebrauchstauglich ist. Folgerichtig schreibt DIN 1946–6 ein fachmännisch erstelltes sogenanntes Lüftungskonzept vor, und zwar nicht nur beim Neubau, sondern auch bei lüftungstechnisch relevanter Modernisierung. Darunter verstehen die Normer einen Austausch von mehr als einem Drittel der Fenster oder bei einem Einfamilienhaus eine Abdichtung von mehr als einem Drittel der Dachfläche.

Das Lüftungskonzept ist genaugenommen kein Konzept, sondern eine Prüfung. Mit Hilfe von Angaben zu Gebäudetyp, Windverhältnissen, Luftdichtheit und so weiter wird untersucht, ob der Wohnraum voraussichtlich auch ohne Fensterlüftung ausreichend vor Feuchte und damit Schimmel geschützt ist. Falls als Ergebnis Gefahr durch Feuchte droht, kann der Planer oder Unternehmer ein Haftungsrisiko nur auf zwei Wegen vermeiden: Entweder er setzt die passende Lüftungstechnik ein, oder er lässt den Bauherrn eine sogenannte Vereinbarung unterschreiben, in der die nötige Fensterlüftung auf das Objekt bezogen und in Abhängigkeit von der Nutzung ausführlich dargelegt ist. 

Die Rechenarbeit für das Lüftungskonzept kann man sich mit einem kleinen PC-Programm erleichtern, das der VFW kostenlos zum Herunterladen bereitstellt. Das Programm läuft auch auf einem älteren Windowsrechner problemlos und ist einigermaßen intuitiv bedienbar. Das Werkzeug gibt erste Anhaltspunkte. Wer ein konkretes Lüftungssystem berechnen will, wird vom VFW auf ein detailliertes – und auch kostenpflichtiges – Auslegungsprogramm verwiesen.  

Bei Neubauten und Modernisierungen dürfte sich der deutsche Markt angesichts dieser Rechts- und Normungslage Richtung technische Lüftungsanlagen bewegen. VFW-Geschäftsführer Käser erwartet sogar, dass diese früher oder später zum Stand der Technik erklärt werden. Aber wie steht es mit älteren Wohngebäuden? 

Rudolf Hennes von der KfW verwies bei Häusern, für die der Bauantrag bis zum 1. Januar 1995 gestellt wurde, auf das "Energieeffizient sanieren"- KfW 152.

Darin bietet die KfW einem Eigentümer oder Käufer, der eine Lüftung nach bestimmten technischen Mindestbedingungen einbauen lässt, einen langfristigen Kredit ab 2,47 Prozent Jahreszins an. Diese Förderung bezeichnete Hennes als ausreichend, und er rechnet in den kommenden Jahren auch nicht mit einer Erhöhung.


Planer und Handwerker bieten kaum Lüftungsanlagen an

Einen Grund dafür, dass sich Eigentümer älterer Gebäude trotz ausreichender Förderung und trotz des weit verbreiteten Schimmelproblems selten für Lüftungsanlagen entscheiden, sieht Hennes in der mangelnden Bereitschaft von Planern und Handwerkern, solche Systeme überhaupt anzubieten. Da gab ihm Karl-Heinz Remmers Recht. Der Chef der Solarpraxis AG saß beim Forum als Bauherr eines 9-Familien-Passivhauses auf dem Podium. Als weiteren Hemmfaktor führte er eine "Scheu der Benutzer" an, die ihre Ursache in den Erfahrungen anderer Nutzer mit schlecht geplanten und gebauten Lüftungen hat.

Dass mehrere tausend Euro für eine Lüftungsanlage – freilich gut geplant und ausgeführt – jenseits von ein paar Prozent Heizenergieeinsparung gut investiert sein könnten, dafür plädierte eindringlich Michael Haibel, Professor für Lüftungs- und Klimatechnik an der Hochschule Biberach. Er präsentierte eine kaum enden wollende Liste von akuten und chronischen Krankheiten bis hin zu Krebs, die durch Schadgase in ungenügend gelüfteten Wohnungen entstehen können. Das Luftvolumen solle deshalb in der Regel mindestens einmal pro Stunde ausgetauscht werden, nicht nur alle zwei Stunden. Im Zweifel gehe "Gesundheitsschutz vor Energieeinsparung".

von unserem Redakteur 117Alexander Morhart

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