Filterwechsel sollte mit Schutzausrüstung erfolgen

Lüftungsanlagen sind keine Virenschleudern

Filterwechsel ist bei Lüftungen notwendig. © Zehnder

Betreiber von Lüftungs- bzw. Klimaanlagen werden in diesen Tagen oft mit der Frage konfrontiert, ob das Coronavirus durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) übertragen wird. Nach aktuellem Kenntnisstand werden Corona-Viren durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Eine Übertragung von Corona-Viren über Lüftungs- und Klimaanlagen könne deshalb nahezu ausgeschlossen werden. Über die Außenluft- und Zuluftleitungen können aufgrund der eingebauten Filter keine Tröpfchen, die das Corona-Virus enthalten könnten, in die Räume eingetragen werden, so die Lüftungsverbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Herstellerverband Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte (RLT) habenauf Basis des aktuellen Kenntnisstandes die gemeinsame Empfehlung „Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie“ erarbeitet.

Grundsätzlich wird empfohlen, Räume mit einem möglichst hohen Außenluftanteil zu lüften. Daher ergeben sich unter anderem folgende Empfehlungen für den Betrieb der Lüftungs- beziehungsweise Klimaanlagen:

  •  RLT-Anlagen mit Außenluft nicht abschalten; Außenluftvolumenströme nicht reduzieren, sondern möglichst erhöhen
  • Umluftanteile, soweit in den Anlagen vorhanden, zugunsten der Außenluftanteile reduzieren
  • Betriebszeiten der Anlagen gegebenenfalls vor und nach der regulären Nutzungszeit verlängern
  • Überströmung zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten nach Möglichkeit minimieren
  • Wenn möglich Filter mit höherem Abscheidegrad verwenden
  • Luftfeuchtigkeit nicht unter 35 Prozent halten, möglichst über 40 Prozent
  • Wartung der Anlagen sicherstellen und Leckagen minimieren.

Sekundärluftgeräte (Ventilatorkonvektoren, Induktionsgeräte, Split-Geräte) sind nur im jeweiligen einzelnen Raum wirksam und übertragen keine Keime in andere Räume.

Leckagen im RLT-Gerät und in der Wärmerückgewinnung (WRG) können je nach Ausfüh-rung dazu führen, dass ein geringer Anteil der Abluft auf die Zuluft übertragen werden kann. Die korrekte Anlagenplanung mit modernen Konzepten verhindert das durch: • Überdruck im Zuluftteil gegenüber dem Abluftteil: Durch die Anordnung von Über- und Unterdruckbereichen kann auch durch Wärme-rückgewinnungssysteme wie Rotoren keine Abluft auf die Zuluft übertragen werden.  Bei getrennter Ausführung der Zu- und Abluftgeräte zum Beispiel mit Kreislaufverbund-Systemen zur Wärmetückgewinnung kann die Übertragung von Abluftanteilen in die Zuluft ausgeschlossen werden.
Luftfilter sorgen für eine relevante Minderung der Staub- und Aerosolkonzentration in RLT-Anlagen und in der Zuluft von Räumen. Zur vollständigen Abscheidung von Schwebstoffen auch der kleinsten Viren (22-330 nm [Nanometer]) werden HEPA-Filter eingesetzt. Derartig gefilterte Luft wird in RLT-Anlagen für Reinräume, OP-Räume in Krankenhäusern oder in speziellen Laboren benötigt. Ab der Filterklasse H-13 erfolgt die Abscheidung aller Stoffe mit Viren vollständig. Bereits mit der Verwendung der Filterklasse ePM1 ≥ 80 % (alt. F9) wird eine merkliche Reduzierung erreicht, die mit der Dauer der Filterstandzeit jeweils erhöht wird.

Bei der Filterwartung ist Schutzausrüstung wichtig

Viren sind immer an Aerosole oder Staubpartikel gebunden und schweben daher in der Regel nicht als Virus frei im Raum. Sie werden daher wie alle anderen Partikel im Filtermaterial eingelagert. Für die Wartung und den Austausch beladener Filter ist immer persönliche Schutzausrüstung (Schutzkittel, Mund-/Nasenschutz FFP3 und Schutzbrille) zu tragen.
Die Raumluftfeuchte könnte auch eine Rolle bei der Übertragung von Viren spielen. Für die Übertragung von Influenzaviren ist aus Untersuchungen inzwischen bekannt, dass diese bei einer geringeren Raumluftfeuchte (40-60  Prozent) sinkt. Ob dieser Umstand auch bei Corona-Viren eine Rolle spielt, ist nicht bekannt. Falls eine Feuchteregelung mit der Lüftungs-/Klimaanlage möglich ist, sollte diese vorsorglich wie folgt vorgenommen werden:
Die Raumluftfeuchtigkeit sollte im Bereich des Behaglichkeitsfeldes zwischen 30- 65 Prozent gehalten werden. Ein Zielwert von 40 Prozent bei Anlagen mit Befeuchtung könnte vorteilhaft sein, keinesfalls geringer als 35 Prozent, da trockene Luft mit unter 30 Prozent relativer Feuchte ein gesundheitliches Risiko darstellt. Bei Anlagen ohne Befeuchtung ist abzuwägen, welche Lüftungsraten unter den aktuellen Personenbelegungen zielführend sind. Quellen: BTGA, FGK,RLT / pgl

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