Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie soll das Problem adressieren

In vielen Gebäuden in Europa ist die Luft zu schlecht

Die Qualität der Raumluft sollte in der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie eine größere Rolle spielen. © Internorm

Die EU sollte sich mit dem Problem der Innenraumluftqualität bei der Neufassung der Gebäuderichtlinie befassen, so das BPIE.

Die Innenraumqualität in Gebäuden wird in zahlreichen Studien als Problem für die Umweltgesundheit in Europa gesehen. Der Gebäudebestand in Europa habe hier grundlegende Mängel, berichtet etwa eine Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik, die Ende 2014 abgeschlossen wurde. Bei Projekten der Gebäudesanierung und im energieeffizienten Neubau kann dies durch schlechte Planung verschärft oder durch gute Vorbereitung gezielt verbessert werden. Eine aktuelle Untersuchung des Building Performance Institute Europe (BPIE) fasst zusammen, wie unterschiedliche europäische Länder das Problem adressieren und zeigt Handlungsfelder auf.

Die Experten haben sich die Bauordnungen in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien Polen, Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und der Hauptstadtregion Brüssel angeschaut.

Bei der Beurteilung der Innenraumqualität haben die Autoren verschiedene Faktoren betrachtet. Der erste war der Wärme- und Kühlkomfort. Zu hohe Temperaturen machen müde, wenn es zu kühl ist kann es zu Unruhe oder Abgelenktsein kommen. Ein zweiter Faktor war, ob ausreichend Tageslicht zur Verfügung steht. Eine dritte Fragestellung bestand darin, wie die Anforderungen an eine weitgehend luftdichte Gebäudehülle bei energieeffizienten Gebäuden sinnvoll mit Lüftungssystemen kombiniert werden. Erfasst wurde außerdem der Umgang mit CO2-Konzentration und Stickoxiden. Nicht berücksichtigt wurden Festlegungen der EU-Bauproduktenverordnung zur Verdunstung ungesunder Chemikalien.

Dabei ging es den Autoren nicht darum, einen Gegensatz zwischen Energieeffizienz und gutem Raumklima zu belegen. Wenn man sicherstelle, dass Innenraumluftqualität und andere Gesichtspunkte des Innenraumklimas mit der gleichen Relevanz behandelt werden wie Energieeffizienz könne man dafür sorgen, dass sich energetische Sanierung und Komfortverbesserung gegenseitig verstärken, heißt es in der Studie.

In allen untersuchten Ländern ist Lüftung Teil der Bauordnungen. Vorschriften zur mechanischen Lüftung gibt es nur in Dänemark und Polen für einzelne Gebäudetypen, Brüssel und Deutschland haben dazu Empfehlungen erarbeitet. In Deutschland legen die Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2 sowohl Luftdichtigkeit als auch notwendige Luftwechselraten fest.

Lüftungsanlagen sollten einfach zu warten sein

Eine Besonderheit der Dänen ist, dass diese vorschrieben, dass Lüftungsanlagen von den Nutzern einfach zu unterhalten sein müssen. "Dies sollte als gute Praxis angesehen werden", raten die Autoren der Studie. Es könnte etwa bedeuten, dass Filter einfach zu tauschen und Anlagen gut zu reinigen sind. Wartung von Lüftungsanlagen ist notwendig, damit diese gut funktionieren und nicht aufgrund alter Filter zu Keimschleudern werden. Mindestanforderungen an die Effizienz der Wärmerückgewinnung gibt es bei neuen mechanischen Anlagen in Italien, Polen und Schweden. Luftdichtigkeitstests sind in Frankreich und Dänemark stichprobenhaft vorgeschrieben.

Handlungsbedarf sehen die Autoren der Studie bei der Sanierung von Bestandsgebäuden. Schweden adressiert als einziges Land bislang potenzielle Konflikte zwischen Energieeffizienzvorschriften und guter Innenraumluft und räumt letzterer im Zweifel höhere Priotät ein. Im allgemeinen würden Sanierungsmaßnahmen, die luftdichtere Gebäude zur Folge haben, nicht von einer Verpflichtung zur Prüfung des Belüftungsbedarfs begleitet, sagen die Fachleute und regen eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in diesem Punkt an.

Kaum geregelt ist in den EU-Ländern bislang die Bilanzierung energetischer Gewinne durch Fenster. Das würde beispielsweise berücksichtigen, dass durch große Fensterflächen im Winter auch Energiegewinne durch Sonnenwärme möglich sind, die Energieverluste durch die Fensterflächen ausgleichen könnten. Nur Dänemark und Großbritannien berücksichtigen bislang solare Gewinne teilweise in ihren Baugesetzen. In Deutschland erarbeitet das IFT Rosenheim derzeit Labels für Fenster, die nicht nur den Heizenergiebedarf betrachten, sondern auch den Kühlenergiebedarf, die Vermeidung hoher Raumtemperaturen und die Versorgung mit natürlichem Tageslicht. Dabei wird auch Verschattung berücksichtigt. Das soll helfen, bei der Auswahl von Fenstern eine einseitige Fokussierung auf den U-Wert und Wärmeverluste zu vermeiden. Ähnliche Kriterien sollten EU-weit in die Gesamtenergieeffizienz einbezogen werden, so die Autoren der Studie.

Innenraumluft sollte höheren Stellenwert bekommen

Insgesamt kommt die Studie zum Ergebnis, dass Innenraumluftqualität und Wärmekomfort in größerem Maße als bislang in den europäischen Baugesetzen und einer Neufassung der Europäischen Gebäuderichtlinie berücksichtigt werden sollen. Effizienzanforderungen sollten durch Mindestanforderungen für Innenraumluftaustausch und Lüftung ergänzt weden, schlagen sie vor.

Um dem mehr Gewicht zu verleihen sollten Indikatoren zu Innenraumluftqualität, Wärmekomfort und Tageslicht in die Energieeffizienzzertifizierung integriert werden. Allerdings tun sich die Mitgliedsstaaten der EU schon schwer, so simple Dinge wie den Energieausweis in der Fläche durchzusetzen und dessen Chancen zu nutzen. So ergab eine Auswertung von Immobilienanzeigen im ersten Quartal 2015 in Deutschland, dass nicht einmal die Hälfte der Inserate die vorgeschriebenen Angaben macht. Und das betrifft nur neuen Verkauf und Vermietung, von einer flächendeckenden Verbreitung von Energieausweisen ganz zu schweigen. von Pia Grund-Ludwig

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