EU hat Verordnung für Klimaanlagen zum 1. Januar 2015 geändert

F-Gase auch bei Kühlanlagen im Bestand verboten

Die EU hat die Bestimmungen für Kälteanlagen zum 1. Januar 2015 angepasst und verbietet so genannte F-Gase auch für Instandhaltung und Wartung.

Seit dem 1. Januar 2015 dürfen viele Anlagen zur Kälteherstellung nicht mehr in der gewohnten Art und Weise gewartet werden. Es sind neue Regelungen zu sogenannten teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW), wie insbesondere das Kältemittel R22 und alle Gemische, die diesen Stoff enthalten in Kraft getreten. Mit der neuesten Fassung der sogenannten F-Gase-Verordnung ist seit dem 1. Januar 2015 nun auch für bestehende Anlagen der Einsatz dieser Stoffgruppe nicht mehr zulässig.

Auch im Rahmen von Arbeiten zur Instandhaltung und Wartung (inklusive Wiederbefüllung) dürfen die von der Regelung erfassten Kältemittel nicht mehr verwendet werden. Praktisch heißt das, dass die häufigsten Reparaturen an Kälteanlagen nicht mehr möglich sind. Für viele Kälteanlagen bedeutet dies faktisch das Aus. Unternehmen und Betreiber müssen sich jetzt also nicht nur bei Neuanlagen die Frage stellen, welche umweltfreundliche Lösung sie einsetzen wollen. Bei einem Verstoß gegen die genannten Punkte drohen Geldbußen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.

Eine Lösung für die immer strengeren Anforderungen und Gesetze an Kältemittel und CO2-Emissionen sind Adsorptionskältemaschinen, die warmes Wasser als Antriebsenergie nutzen, um daraus Kälte herzustellen. Typische Wärmequellen sind Blockheizkraftwerke, Prozesswärme, Fernwärme und thermische Solaranlagen. Quelle: Invensor / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.