Elektrobranche muss sich mit der EnEV 2014 befassen

EnEV-Anforderungen an die Gebäudeautomation gering

Ein einfaches Thermostatventil erfüllt die Anforderung der EnEV an die Heizungsautomation. © dena

Bei der Berechnung des Jahresprimärenergiebedarfs von Gebäuden muss seit der EnEV 2014 der Automationsgrad einbezogen werden. Die Anforderungen an Wohngebäude sind gering.

Mit der EnEV 2014 ist die Gebäudeautomation verbindlicher Bestandteil der energetischen Bewertung von Gebäuden geworden. Das heißt, Neubauten müssen in einem gewissen Maß mit Automationstechnik ausgestattet sein. Auch bei der bei der Berechnung des Energiebedarfs im Zuge der Erstellung von Energieausweisen muss der Automationsgrad berücksichtigt werden. Damit wird die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt, die die Gebäudeautomation bereits Ende 2009 ins rechte Licht rückte.

Freilich sind die Mindestanforderungen der EnEV 2014 an die Gebäudeautomation nicht besonders hoch, sie werden heutzutage bereits von fast jedem Neubau ohne zusätzliche Anstrengungen erfüllt. Dennoch ist Professor Michael Krödel vom Institut für Gebäudetechnologie der Hochschule Rosenheim froh, dass mit der EnEV-Novelle im vergangenen Jahr der Automationsgrad verbindlich Einzug in die energetische Bewertung von Gebäuden hält.

"Sympathischer Einstieg" für Gebäudeautomation

Die geringen Anforderungen verhülfen der Gebäudeautomation zu einem sympathischen Einstieg, denn die Gefahr sei gering, durch fehlende Gebäudeautomation einen Malus zu erhalten, so Krödel. Gleichzeitig belohne die EnEV diejenigen, die mehr automatisieren als für das Referenzgebäude vorgegeben ist. Letzteres gilt allerdings zunächst nur für Nichtwohngebäude.

Zur Berechnung des Jahres-Primärenergieverbrauchs unter Berücksichtigung der Automation greift die EnEV auf Teil 11 "Gebäudeautomation" der Berechnungsnorm DIN 18599 zurück, dessen Inhalt zum größten Teil aus der Europanorm EN 15232 stammt. Diese unterteilt Gebäude je nach Zustand in die vier Gebäudeautomations-Effizienzklassen A bis D. Dabei umfasst Klasse A Gebäude mit einer umfassenden Automation samt Energiemanagement und Klasse D Gebäude ohne effizienzbeeinflussende Automationstechniken.

Die EnEV schreibt als Mindestausstattung sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude die Effizienzklasse C vor, die auch in der EU-Norm als Standardregelausstattung genannt wird. Beim Gewerk Heizung sind die Anforderungen dieser Klasse bereits erfüllt, wenn nachregelbare Thermostatventile eingebaut werden. "Für Klasse B bräuchte man eine Lösung, die die Heizung beispielsweise nach Anwesenheitszeiten regelt", erläutert Krödel. Klasse A schließlich setzt eine bedarfsgeführte Einzelraumregelung mit automatischer Präsenzerfassung voraus. Bei der Beleuchtung reiche für Klasse C schon ein normaler klassischer Lichtschalter aus.

Für Wohngebäude schreibt die EnEV vor, dass sowohl das Referenzgebäude als auch das tatsächliche Gebäude mit der Automationsklasse C zu berechnen sind – unabhängig vom echten Automatisierungsgrad. Das heißt, beim Wohngebäude wirkt sich eine Automation über die geringen Mindeststandards hinaus nicht auf die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs aus.

Anders bei Nichtwohngebäuden: Hier wird das echte Gebäude dort, wo höherwertig automatisiert wird, auf der Grundlage von Effizienzklasse B oder A berechnet. Die Automation wird also vollwertig berücksichtigt.

Einsparpotentiale durch Automation sind bei Wohngebäuden geringer

Dieser Regelung liege vermutlich die Überlegung zugrunde, dass die Nutzer in Wohngebäuden selber für die Energiekosten aufkommen müssen und daher in diesen Gebäuden deutlich effizienter mit Stom und Wärme umgehen als in Nichtwohngebäuden. Daher sind die Einsparpotenziale durch Automation hier geringer, erklärt Gebäudetechnologieexperte Krödel und ergänzt: "Ich habe aber die Hoffnung, dass die EnEV-Novelle 2017 auch bei Wohngebäuden Fortschritte bringt."

Neben der Heizung und der Beleuchtung sind die Gewerke Lüftung, Kühlung, Verschattung und Energiemanagement von den Vorschriften der EnEV und der DIN 18599 zur Automation betroffen. Bei Nichtwohngebäuden wird lediglich das Energiemanagement als "grundsätzlich sinnvoll", aber nicht zwingend notwendig erwähnt. Für alle anderen Gewerke finden sich Mindestanforderungen. Bei Wohngebäuden finden sich solche lediglich für die Gewerke Heizung und Lüftung, Verschattung und Management werden lediglich als sinnvoll erwähnt. Krödel zufolge scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis auch hier die Automation zu Konsequenzen führt.

Klar ist, dass die Elektrobranche sich stärker mit der EnEV und deren Berechnungsmethoden befassen muss. Damit die Automation technisch sinnvoll und nutzergerecht umgesetzt werden kann, ist Krödel zufolge mehr Beratungskompetenz in der Branche erforderlich. "Das Bewusstsein hierfür in der Branche wächst, wenn auch von Außen oft noch nicht wahrnehmbar", konstatiert Wissenschaftler Krödel und führt als Beleg die Einladung zum Vortrag auf der Eröffnungsveranstaltung der Fachmesse für Elektro- und Energietechnik eltec an. von Silke Thole

 

 

 

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