Fensterlüftung

Einfacher Nachweis für Fensterlüftung nach DIN 1946-6

Die ift-Richtlinien LU-01/2 und LU-02/2 stellen einfache und praxisnahe Planungsinstrumente für die Ausschreibung und Lüftungsplanung im Wohnungsbau dar. Foto: ift Rosenheim

Die neuen ift-Richtlinien „LU-01 und LU-02“ vereinfachen Planung und Ausführung der Fensterlüftung.

Corona hat die bisherigen Mängel bei der Lüftung zur Sicherstellung der notwendigen Luftqualität schonungslos aufgezeigt. Geschlossene Schulen und die eingeschränkte Nutzung von Büros, Veranstaltungsräumen oder dem Einzelhandel wegen unzureichender Lüftungskonzepte sind zum bestehenden Problem der Schimmelbildung hinzugekommen. Dies hat dazu geführt, dass die Lüftung bei Bauherr*innen und Mieter*innen nun einen zentralen Stellenwert einnimmt. Deshalb müssen Planer*innen, Architekt*innen, Fensterhersteller und der Fachhandel davon ausgehen, dass das nach DIN 1946-6 geforderte „Lüftungskonzept“ nachdrücklich eingefordert wird.

Die beiden ift-Richtlinien gelten für Fensterlüfter als dezentrale Lüftungskomponente, die sich am, im oder um das Fenster befinden, beispielsweise Luftdurchlässe, Fensterbanklüfter, Aufsatzelemente, Fensterfalzlüfter, beschlaggeregelte Lüfter (z. B. kraftbetätigte Fenster zur kontrollierten Lüftung). Damit steht ein umfangreicher Baukasten zur dezentralen und kostengünstigen Lüftung mit Fenstern zur Verfügung. Ein Lüftungskonzept ist gemäß DIN 1946-6 für Neubauten, Komplettsanierungen oder bei einer Teilmodernisierung (Austausch über 1/3 der Fenster) zu erstellen. Dieses kann von jedem Fachkundigen erstellt werden. Die notwendige Fachkenntnis und Befähigung können kompakt in einem ift-Seminar erworben werden.

Ift-Richtlinien im Detail

Die ift-Richtlinie LU-01/2 „Fensterlüfter – Teil 1: Leistungseigenschaften“ ermöglicht Hersteller*innen und Planer*innen, die Leistungseigenschaften übersichtlich in Klassifizierungstabellen darzustellen, zu vergleichen und auszuschreiben. Diese Übersicht bietet Verbraucher*innen, Architekt*innen und Planer*innen eine leichte Vergleichbarkeit der lüftungsspezifischen Produkteigenschaften sowie weitere Eigenschaften wie Schalldämmung, Schlagregendichtheit oder Gebrauchstauglichkeit.

Die ift-Richtlinie LU-02/2 „Fensterlüfter – Teil 2: Empfehlungen für die Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen im Wohnungsbau“ unterstützt Planer*innen, Architekt*innen, Fensterhersteller und dem Fachhandel bei der Erstellung des nach DIN 1946-6 geforderten Lüftungskonzept, dass für Neubauten und Sanierungen (Fenstertausch) gefordert ist. Ziel des Lüftungskonzepts ist zunächst die Prüfung, ob eine lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946-6 erforderlich ist. Mit Hilfe von Grafiken, Tabellen, Diagrammen und Rechenbeispielen ist eine einfache Planung und Umsetzung der lüftungstechnischen Maßnahmen (freie Lüftung zum Feuchteschutz) möglich, beispielsweise die Ausführung und Anzahl der erforderlichen Fensterlüfter. Aufgrund von praxisnahen Annahmen sind hierfür nur wenige Angaben zur Wohn-/Nutzungseinheit, Gebäudestandort sowie zur Ausführung notwendig. Zusätzlich werden weitere Anforderungen an Fensterlüfter wie Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Schallschutz und Brandschutz beachtet.

Mit den ift-Richtlinien LU-01/2 und LU-02/2 steht Planer*innen, Fensterherstellern und Montagebetrieben ein einfaches und praxisnahes Planungsinstrument für die Ausschreibung und Lüftungsplanung im Wohnungsbau zur Verfügung und ist damit eine Alternative zur Anschaffung und Nutzung von Softwareprogrammen. Eine vertiefte Fachkenntnis kann kompakt in einem online ift-Seminaren erworben werden kann. Beide Richtlinien sind als Print- oder Downloadfassung zum Nettopreis von 27,00 bzw. 18,00 Euro unter www.ift-rosenheim.de/shop verfügbar.

Quelle: ift Rosenheim / Delia Roscher

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