Die Entscheidung von Daikin, freien Zugang zu seinen Patenten zu gewähren, erfolgt vor dem Hintergrund der weltweiten Bemühungen, die Auswirkungen von F-Gasen auf die globale Erderwärmung zu verringern, insbesondere jetzt, da die Kigali-Ergänzung zum Montrealer Protokoll in konkrete Ländervorschriften umgesetzt wird.
Die Europäische Kommission erwägt für die Europäische Union derzeit eine Aktualisierung der bestehenden F-Gase-Verordnung, die zu strengeren Anforderungen für die Verwendung von Kältemitteln führen könnte. Auch VRV/VRF-Systeme werden von der neuen Verordnung betroffen sein, wenn diese in Kraft treten sollte. VRV/VRF-Systeme werden für das Heizen und Kühlen von großen Gebäuden wie Büros, Schulen oder Krankenhäusern eingesetzt. Zu diesem Zweck werden mehrere Innengeräte an ein Außengerät angeschlossen, wobei ein geschlossener Kältemittelkreislauf in dem System entsteht und eine individuelle Temperaturregelung in allen Räumen des Gebäudes ermöglicht. Üblicherweise wird in den VRV/VRF-Systemen das Kältemittel R-410A verwendet.
Freigabe der Patente soll die Einführung von R-32 beschleunigen
Die F-Gase-Verordnung wird Hersteller von Klimaanlagen und Heizungen dazu zwingen, ein Kältemittel mit einem niedrigeren GWP-Wert für die Geräte einzusetzen. R-32 kann eine Lösung für VRV/VRF-Systeme bieten und der freie Zugang zu den Patenten von Daikin kann die Einführung von R-32 hier zusätzlich beschleunigen.
„Daikin testet den Einsatz unterschiedlicher Kältemittel und bewertet R-32 derzeit als das am besten geeignete Kältemittel für VRV/VRF-Systeme“, berichtet Martin Dieryckx, General Manager Environmental Research Center, Daikin Europe N.V. „R-32 hat viele Vorteile, die dazu beitragen können, die Umweltauswirkungen von Klimaanlagen zu verringern. HFC-32 ist ein nicht ozonabbauendes Kältemittel und sein GWP beträgt nur ein Drittel des herkömmlichen Kältemittels R-410A. Es bietet eine hervorragende Systemleistung und ist leicht verfügbar. Als Einkomponenten-Kältemittel lässt es sich leicht zurückgewinnen, recyceln und aufbereiten, was die Notwendigkeit einer zusätzlichen Produktion von neuem Kältemittel verringert.“
Kazuhide Mizutani, Geschäftsführer des EMEA-Forschungszentrums von Daikin, sagt: „Zu den Patenten, auf deren Geltendmachung Daikin Europe verzichtet hat, gehören solche, die sich auf die Regelung der Verdichterdrehzahl und auf Sicherheitssysteme wie Kältemittel-Leckagesensoren beziehen. Die Freigabe wird es Klimaanlagen- und Heizungsherstellern erleichtern, VRV/VRF-Systeme mit R-32 zu entwickeln. Darüber hinaus wird durch die Förderung des Einbaus von Sicherheitssystemen in die Anlagen der Aufwand für Installateure bei der Überprüfung der Anlagen verringert.“
Ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz
Daikin Industries, die Muttergesellschaft von Daikin Europe, hat sich verpflichtet, die Patente für Klimaanlagen mit R-32 ab 2019 nicht mehr geltend zu machen, um einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Ab dem 1. Juli 2022 werden daher zusätzlich zu den 30 Patenten für die VRV/VRF-Technologie mit dem Kältemittel R-32 weitere 90 Patente von DAIKIN Industries Ltd freigegeben. Somit verzichtet die Daikin Gruppe ab dem 1. Juli 2022 auf die Geltendmachung von insgesamt 120 Patenten. Damit will die Daikin Gruppe weltweit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Eine Auflistung der verpfändeten Patente und die spezifischen Kontrollbedingungen für die Verpfändung sind auf der Website der Daikin-Gruppe verfügbar.
VRV/VRF Technologie – Schlüsseltechnologie für die Energiewende
Durch die hohe Endenergieausnutzung sind Wärmepumpen wie die VRF/VRV Technologie als Komplettlösung für die intelligente Gebäudekonditionierung ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung der Energiewende im Gebäudebereich. Die VRF/VRV Technologie ist eine wirtschaftliche und klimaschonende Komplettlösung zur Beheizung, Kühlung und Belüftung von großen Gebäuden. Der flächendeckende Einsatz von Wärmepumpen ist entscheidend für das Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland.
Quelle: Daikin / Delia Roscher