KWK-Gesetz ist durch die Länderkammer

Bundesrat will kürzere Speicherfrist bei Smart Meters

Der Bundesrat fordert eine kürzere Speicherfrist für Daten aus Smart Meters. Außerdem soll die Einführung in privaten Haushalten freiwillig sein.

In seiner Sitzung am 18. Dezember 2015 gab der Bundesrat seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende bekannt. Die Länderkammer wandte sich darin gegen die vorgesehene Speicherfrist der Energiedaten und will diese aus Datenschutzgründen von 24 auf 12 Monate verkürzen.

Endverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch bis zu 6.000 Kilowattstunden, so eine Forderung der Länder, sollen die Einbindung ihres Messsystems in ein Kommunikationsnetz ablehnen können. Bei privaten Energieverbrauchern soll schon die Installation der Meßsysteme auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gefordert, dass die Einführung von Smart Meters in Privathaushalten freiwillig sein müsse. Der Deutsche Städtetag hatte sich für eine Einführung von Smart Meters ausgesprochen.

Der Gesetzentwurf der Regierung sieht vor, Verbraucher von Strom und Gas künftig mit so genannten intelligenten Messsystemen auszustatten. Er stellt hierfür Mindestanforderungen an die Datensicherheit der Geräte auf. Ziel des Entwurfs ist es, durch die modernen Messsysteme für mehr Energieeffizienz zu sorgen. In den nächsten Wochen wird der Bundestag über den Gesetzentwurf und die Vorschläge der Länder beraten.

Gebilligt hat der Bundesrat die Neuregelung des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). Hier wird unter anderem der Förderrahmen bis Ende 2022 verlängert. KWK-Anlagen, die Kohle als Brennstoff verwenden, werden hingegen nicht mehr gefördert. Finanziert wird die Förderung durch eine Umlage auf den Strompreis. Das Gesetz hebt den Kostendeckel der Umlage auf 1,5 Milliarden Euro jährlich an.

In einer ergänzenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass der Bundestag wichtige Punkte seiner Stellungnahme nur unzureichend berücksichtigt hat. Insbesondere die mit dem Gesetz angestrebte Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen bleibe deutlich hinter der Forderung von 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zurück. pgl

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