Nordrhein-Westfalen fördert die Anschaffung der Anlagen

Bulletin bietet Überblick über Lüftungsanlagen

Im Zuge der Sanierung müssen Bauherren auch über eine Lüftungsanlage nachdenken. Das Angebot nimmt zu. Bild: Zehnder

Das Europäische Testzentrum für Wohnungslüftung veröffentlicht Vergleichsdaten zur Energieeffizienz von Wohnungslüftungsgeräten erstmals kostenlos im Internet.

Werden in einem bestehenden Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht, muss sich der Eigentümer mit dem Thema Lüftung beschäftigen. Denn dann ist der vorgeschriebene Mindestluftwechsel nicht mehr sichergestellt. Für Einfamilienhäuser gilt dies dem Europäischen Testzentrum für Wohnungslüftung zufolge, wenn zusätzlich zu einem Drittel der Fenster auch mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet werden. Meist werden dann lüftungstechnische Anlagen notwendig. Kein Wunder also, dass das Angebot an Wohnungslüftungsgeräten wächst.

Das TZWL-Bulletin des Europäischen Testzentrums für Wohnungslüftung in Dortmund hilft, sich einen Überblick zu verschaffen. Erstmals ist es jetzt kostenlos im Netz erhältlich. In der aktuellen 11. Auflage listet das TZWL 109 Einzelgeräte auf, die nach den Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik geprüft wurden. Hinzu kommen 28 Geräte mit Passivhaus-Zertifikat. Verglichen werden die Geräte unter anderem anhand ihres Wärmebereitstellungsgrades und ihres elektrischen Wirkungsverhältnisses.

Die größte Gruppe stellen im TZWL-Bulletin mit 81 Einzelgeräten zentrale Lüftungsgeräte mit Luft-Luft-Wärmeüberträgern, beispielsweise Kreuzstromwärmetauschern. Die Dortmunder Lüftungsexperten sind überzeugt, dass die Lüftung mit Wärmerückgewinnung insbesondere in der Kombination mit wirtschaftlichen Maßnahmen zur Wärmedämmung bei der Sanierung von Gebäuden von sehr großer Bedeutung ist. Im Energiekonzept der Bundesregierung werde sie jedoch weiterhin nicht berücksichtigt. Eberhard Paul, Geschäftsführer des Lüftungsgeräteherstellers Paul Wärmerückgewinnung, hatte schon im vergangenen Jahr gegenüber EnBauSa.de beklagt, dass das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) die Wärmerückgewinnung benachteiligt.

Das Nordrhein-westfälische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) dagegen hat die Bedeutung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung für energieeffiziente Gebäude schon vor einigen Jahren erkannt und bezuschusst die Anschaffung im Rahmen des Programms "progres.nrw", in dem die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen gebündelt sind.

Auch 2011 wird die Förderung fortgesetzt. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) für eine Wohneinheit werden mit 1.000 Euro bezuschusst, maximal erhalten Antragsteller jedoch 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für zentrale Lüftungsanlagen mit WRG für mehrere Wohneinheiten gibt es 15 Prozent der Investitionskosten und für Lüftungsanlagen mit WRG in Passiv- oder 3-Liter-Häusern in Solarsiedlungen 1.200 Euro. "In Passivhäusern sind die Anforderungen an die Lüftungsanlagen höher, die Geräte dementsprechend teuerer", begründet Matthias Kabus von der Energieagentur den geringfügig höheren Zuschuss bei Anlagen im Passivhaus.

Förderanträge können in der Zeit vom 14. Februar bis 13. Oktober 2011 eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass der Jahresprimärenergiebedarf der jeweiligen Gebäude der Energieeinsparverordnung entspricht. Zudem muss mittels eines Blower-Door-Tests nachgewiesen werden, dass die Luftwechselrate des Gebäudes - bezogen auf den Ln50-Wert des Gebäudes - höchstens das 1,5-fache pro Stunde beträgt. Die Lüftungsgeräte müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik erhalten haben.  

Von unserer Redakteurin Silke Thole

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