Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Unabhängige Leistungsprüfung soll für Transparenz sorgen

Wärmepumper einigen sich auf Keymark-Zertifikat

Ein europaweit einheitliches Wärmepumpen-Zertifikat soll für mehr Transparenz sorgen.

Die europäische Wärmepumpenindustrie und Zertifizierungsstellen haben sich auf die Einführung des Keymark-Wärmepumpe als einheitliches, europaweit gültiges und herstellerunabhängiges Qualitätszertifikat geeinigt. Ähnliche Zertifikate gibt es bereits auch für den Bereich Solarthermie. In Deutschland sind diese Fördervoraussetzung bei vielen Programmen.

Das Keymark-Wärmepumpensiegel ist zwischen der obligatorischen CE-Kennzeichnung und dem EHPA-Gütesiegel angesiedelt. Während der Hersteller mit der CE-Kennzeichnung lediglich erklärt, dass seine Produkte den geltenden Anforderungen genügen, die in den Harmonisierungsvorschriften der EU festgelegt sind, werden beim Keymark-Wärmepumpe unabhängige Leistungsprüfungen basierend auf den Normen EN 14511, EN 15879 und EN 16147 sowie Fertigungsaudits und Qualitätsüberwachungen von unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsstellen durchgeführt, zertifiziert und fortlaufend überprüft.

Das Siegel soll im vierten Quartal 2015 eingeführt werden und soll zukünftig das europaweite Produktprüfzeichen für Wärmepumpen werden. Das Keymark-Wärmepumpe ist unter dem Dach des Europäischen Komitees für Normung (CEN) angesiedelt und für die Hersteller ein wichtiges Instrument für einen einheitlichen Prüfstandard in Europa.

Das im deutschsprachigen Raum etablierte EHPA-Gütesiegel soll mit der Einführung des Keymark-Wärmepumpe gestärkt werden. Das Keymark-Wärmepumpe wird die Basisprüfung für das EHPA-Gütesiegel, wodurch auch die neuen Prüfkriterien Teil des Gütesiegels werden. Das EHPA-Gütesiegel geht künftig einen Schritt weiter. Etablierte Mindesteffizienzstandards, Überprüfung der Produktunterlagen, mindestens 2 Jahre Vollgarantie und 10 Jahre Ersatzteilgarantie, ein flächendeckendes und funktionierendes Servicenetzwerk im Vertriebsgebiet sowie ein Kundendienst, der im Bedarfsfall innerhalb von 24 Stunden zur Stelle ist sind gefordert. Quelle: EHPA / pgl

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