Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Viele Kombinationsmöglichkeiten erhöhen die Komplexität

Wärmegesetz Baden-Württemberg kommt 2014

Umweltminister Franz Untersteller nimmt Nichtwohngebäude stärker in die Pflicht. © P. Grund-Ludwig

Das Erneuerbare Wärmegesetz in Baden-Württemberg erlaubt mehr Optionen zum Umstieg auf Erneuerbare. Ein zentrales Element ist ein Sanierungsfahrplan.

Auf dem Herbstforum Altbau in Stuttgart ging es auch um die Weiterentwicklung des Erneuerbare Wärmegesetzes in Baden-Württemberg. Noch sei man "leider Gottes das einzige Bundesland mit einem solchen Gesetz", bedauert Umweltminister Franz Untersteller. Er hätte es begrüßt, wenn die Regelungen bundesweit über das Wärmegesetz erweitert worden wäre, so der Minister weiter.

Die bislang bekannten Eckpunkte der Novelle erläuterte Volker Kienzlen von der Klima- und Energieagentur. Die seien aber "immer ein Blick durchs Schlüsselloch", bis zum Gesetzentwurf könne sich noch viel ändern.

Im Juni 2013 wurden die Eckpunkte für das Wärmegesetz beschlossen, dann erfolgte eine öffentliche Anhörung, nun ist der Referentenentwurf in Arbeit. Eine weitere Anhörung ist für das erste Halbjahr 2014 geplant. Er rechne mit einem Inkrafttreten erst nach dem 1. Oktober 2014, so Kienzlen.

Die Novelle bietet bei der Erfüllung der Anforderungen mehr Optionen. Wie die Komplexität und Variantenvielfalt praktikabel gemacht werden kann ist derzeit noch in der Diskussion. "Wenn wir eine breitere Palette an Erfüllungsmöglichkeiten bieten, dann schauen wir schon, das so einfach wie möglich zu machen. Vereinfachung und mehr Komplexität geht aber nicht", so der Minister. "Es sollte sich in jedem Wohngebäude auf die Kombination von zwei Maßnahmen beschränken, plus die Anrechnung von Maßnahmen die bereits erledigt wurden", erklärte Kienzlen den Ansatz.

Punkte, die in der öffentlichen Anhörung auf Kritik stießen, waren die Erhöhung des Pflichtanteils auf 15 Prozent und die Streichung von Bioöl. Bei Bioöl wurde gemeldet, dass die Streichung gestrichen sei. Das sei nicht so, darüber würde noch diskutierrt, betonte Kienzlen. Bei Biogas soll es zusätzliche Anforderungen geben. Wie diese aussehen ist noch offen.

Bei den Solarkollektoren soll die Mindestfläche auf 0,07 m² Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. Es gibt einen Bonus von 20 Prozent für Röhrenkollektoren. Anlagen mit 0,04 m² Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche bleiben eine Option für teilweise Erfüllung. PV bleibt als Option erhalten.

Beim baulichen Wärmeschutz ist neu, dass eine teilweise Anrechenbarkeit möglich ist wie Dämmung der obersten Geschossdecken. Neu kommt die Dämmung der Kellerdecke als anrechenbare Maßnahme.

Bei Kraft-Wärme-Kopplung ist vorgesehen, dass hier auch ein Nachweis für komplette Gebäudekomplexe möglich ist. Es seien aber noch viele Fragen offen. Das gilt auch für die Berücksichtigung der Wärmerückgewinnung in Wohngebäuden.

Klar ist, dass ein Sanierungsfahrplan angerechnet wird. Diskussionen hatte es im Vorfeld der Konferenz darüber gegeben, ob nur Beraterinnen und Berater mit Bafa-Zulassung diesen Sanierungsfahrplan erstellen dürfen. Das sei auf keinen Fall so, betonte Kienzlen, auch andere Experten könnten hier zum Zuge kommen. Er rechne damit, dass die Erstellung eines Sanierungsfahrplans für eine dreistellige Summe zu haben sei, das sei dann eine sehr kostengünstige Erfüllung des Gesetzes.

Der Sanierungsfahrplan wird bei Wohngebäuden mit 5 Prozent angerechnet. Bei Nichtwohngebäuden ist sogar die vollständige Erfüllung der Anforderung durch den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan vorgesehen sowie eine Erfüllung durch Wärmerückgewinnung. Da seien noch riesige Potenziale, so Kienzlen.

Der Fahrplan muss die Eigentümer in verständlicher Weise von den Vorteilen der Sanierung überzeugen. Man müsse wegkommen von einer reinen Debatte ob sich Sanierung rechne, so Untersteller: "Neben harten Faktoren wie Finanzierung und technische Realisierung wird klar, dass die Eigentümer eine große Bandbreite an persönlichen Bedürfnissen haben wie Komfort, Altersgerechtigkeit und einer optischen Verbesserung der Immobilie." von Pia Grund-Ludwig

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