Heizungskomplettanbieter Viessmann hat eine Pelletfeuerung entwickelt, die deutlich weniger Kohlenmonoxid, Feinstaub und Gesamtstaub ausstößt als andere Anlagen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das Entwicklungsprojekt wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über dessen Projektträger, die Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR), gefördert. Deren Pressemitteilung, in der sie über den Projekterfolg informiert, sorgt bei anderen Herstellern von Pelletkesseln ebenso wie beim Branchenverband DEPV für Unmut.
Der Grund: Die FNR behauptet darin, ein Großteil der heute am Markt angebotenen Anlagen könne den ab 2015 durch die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) geforderten Grenzwert für die Feinstaubemissionen von 20 Milligramm Staub pro Kubikmeter Abgas gar nicht oder nur mit Hilfe eingebauter Filter erfüllen. "Diese Aussage ist nicht richtig. Der Großteil der heute am Markt vertriebenen modernen Pelletanlagen unterschreitet die Grenzwerte bereits heute", stellt Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutschen Energieholz- und Pelletverbands (DEPV) klar.
"Leider ist die Pressemitteilung unglücklich formuliert. Die Aussage bezieht sich nicht auf die heute am Markt vertriebenen, sondern auf installierte Kessel", entschuldigt sich FNR-Mitarbeiter Andrej Stanev, der die Entwicklung als Projektmanager fachlich begleitet hat. Das Projekt sei 2006 gestartet worden. Zu dem Zeitpunkt stießen installierte Pelletkessel im Mittel um 60 bis 70 Milligramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas aus. Allerdings müssen Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der BImSchV im März 2010 in Betrieb gegangen sind, die Anforderungen der 2. Stufe 2015 gar nicht erfüllen. Selbst für die Einhaltung der ersten Stufe der BImSchV, die vorsieht, dass ab März 2010 ein Grenzwert vomn maximal 90 mg pro Kubikmeter Abgas eingehalten werden muss, gelten für bestehende Anlagen lange Übergangsfristen.
Der Fauxpas ist ärgerlich, denn er verunsichert die Betreiber von Pelletheizungen und lenkt von den Projektergebnissen ab. Die können sich nämlich durchaus sehen lassen: Die im Projekt getestete Viessmann-Versuchsanlage stößt bei Volllast mit 3,9 Milligramm pro Kubikmeter Abgas 74 Prozent weniger Feinstaub aus als vergleichbare, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Pelletfeuerungen. Der Kohlenmonoxid-Ausstoß ist 72 Prozent geringer, die Gesamtstaubemission 66 Prozent. Bei einer Auslastung von 30 Prozent war das Reduktionspotenzial der staub- und gasförmigen Emissionen im Vergleich zum Stand der Technik im Test sogar noch höher: 81 Prozent beim Gesamtstaub, 83 Prozent beim Feinstaub und sogar 90 Prozent beim Kohlenmonoxid (CO). "Die CO-Emissionen lagen mit 10 bis 15 Milligramm je Kubikmeter Abgas auf einem für den Teillastbetrieb sehr niedrigen Niveau", schreibt Viessmann im Abschlussbericht des geförderten Entwicklungsprojekts.
Erreicht werden die guten Werte durch das zwischen 2008 und 2010 entwickelte "Low-Dust"-Feuerungskonzept, das für Pellet-Kessel mit einer Leistung zwischen 10 und 25 Kilowatt (kW) konzipiert ist. Die Viessmann-Entwickler haben den Verbrennungsprozess von Weichholz-Pellets genau untersucht und auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse einen Brennraum konstruiert, der eine möglichst vollständige Verbrennung der Pellets mit geringen Emissionen erlaubt.
Wichtig war dabei ihrem Bericht zufolge zum einen eine "entsprechende Auslegung des Rostes und der Primärverbrennungszone, um die Aufwirbelung von Asche- und Holzkohlepartikel und somit die Emissionen von groben Flugaschepartikel möglichst zu minimieren. Zudem vollständigen Ausbrand zu erreichen und die Bildung von organischen Aerosolen zu vermeiden.
Zum anderen seien die richtige Feuerraumgestaltung, eine gute Luftstufung (auch bei Teillastbetrieb), gute Durchmischung der Verbrennungsluft mit den Abgasen, hohe Feuerraumtemperaturen von über 800 Grad Celsius und ausreichende Verweilzeit der Abgase im heißen Feuerraum im Nenn- und Teillastbetrieb von wesentlicher Bedeutung.
Viessmann will die neue Technik mit der nächsten Gerätegeneration im Markt einführen. Unterdessen arbeiten auch andere Hersteller an einer weiteren Reduktion der Emissionen über die Anforderungen der 2. Stufe der im März novellierten 1. BImSchV hinaus.
Laut Volker Lenz vom Deutschen Biomasseforschungszentrum Leipzig (DBFZ) plant der Gesetzgeber in den kommenden Jahren jedoch keine weitere Verschärfung. "Technologien, die die schärfsten in der 1. BImSchV angegebenen Grenzwerte einhalten, können also als umweltverträglich nach dem derzeitigen und absehbaren zukünftigen Stand der Technik angesehen werden", sagt Lenz.
Entscheidend ist jedoch die Frage, ob die Pelletkessel, die die Grenzwerte auf dem Prüfstand unterschreiten, dies auch in der Praxis im Heizungskeller einhalten. Das muss sich erst noch zeigen. Dies wird jedoch erschwert durch den Umstand, dass es derzeit kein praktisches Verfahren zur Messung der Emissionen gibt. Daher ist die Staubmessung durch den Schornsteinfeger nach der gültigen BImSchV derzeit ausgesetzt. "Das zeigt, dass die Probleme gegenwärtig eher bei der Messtechnik liegen, als bei der Heiztechnik", resümiert DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele.
Von unserer Redakteurin 117Silke Thole