Nach Plänen der Bundesregierung soll der Einbau von intelligenten Stromzählern verpflichtend vorgeschrieben werden. Grundlage für den Einbau der sogenannten Smart Meter ist der Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende (18/7555), mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Nach der öffentlichen Anhörung im Bundestag berät nun der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Dem Gesetzesentwurf zufolge müssen ab dem Jahr 2017 zunächst Großabnehmer, die mehr als 10.000 Kilowattstunden Strom verbrauchen, "Smart Meter", das heißt intelligente Messsysteme, einbauen. Ab 2020 soll diese Einbaupflicht auch für Privathaushalte gelten – vorausgesetzt sie verbrauchen mehr als 6.000 Kilowattstunden. Ist der Verbrauch niedriger, sollen Eigentümer und Vermieter oder auch der Netzbetreiber darüber entscheiden können, ob sie Smart Meter einbauen.
Johanna Kardel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sprach sich in der Anhörung gegen den Einbauzwang bei 35 Millionen Mietern aus. Diese könnten sich nicht gegen die Kosten für den Einbau intelligenter Zähler wehren, wenn der Vermieter diese haben wolle. Information und konkrete Handlungsempfehlungen seien wichtigere Impulse als technische Geräte. Die Verbraucherschützer hatten bereits in der Vergangenheit Bedenken gegen Smart Meter angemeldet.
Der Verband Wohneigentum ist komplett gegen die Verpflichtung von Smart Meter in Privathaushalten. Es müsse für Datenerhebung das Prinzip Datensparsamkeit gelten, außerdem spreche die Kosten-Nutzen-Relation gegen eine neue Belastung privater Haushalte, so der Verband.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Bundesverband würden Privatverbraucher für den Einbau und die Wartung der modernen Zähler bis zu 100 Euro pro Jahr zahlen müssen. Nach den Zahlen der Regierung sparten beispielsweise Hausbesitzer mit einem jährlichen Stromverbrauch von etwa 6.000 Kilowattstunden durch die intelligente Technik im Jahr nur um die 40 Euro, argumentiert der Verband Wohneigentum. Auch fehle es derzeit noch an variablen Stromtarifen, die erst das Einsparpotenzial mit sich bringen. Nur für Haushalte, die energieintensive Speicherheizungen nutzen, zahle sich der Wechsel finanziell aus.
Debattiert wurde auch, wie viele Daten gespeichert werden und wer wie schnell darauf zugreifen darf. Da sind die Begehrlichkeiten hoch auf Seite der Netzbetreiber. Vorgesehen ist im Entwurf der Bundesregierung ein sternförmiger Ansatz. Den befürwortete auch der Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten. Die Datenhoheit bleibe möglichst beim Kunden, Informationen würden nur zweckgebunden an die Vertragspartner übertragen. pgl