Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Nicht immer sind die günstigsten Anbieter geeignet

Vergleich bei Gaspreisen spart bis zu 16 Prozent

Gaskunden sollten Preisvergleich machen. © Viessmann

Heizen mit Gas: Preisvergleich bei Gas spart bis zu 16 Prozent, aber nur bei genauem Hinschauen.

Nach den ersten kalten Nächten sind viele Heizungen in Betrieb. Experten von Verbraucherzentralen und Preisvergleichs-Portalen raten Hausbesitzern, die mit Gas heizen, sich zu informieren und über einen Anbieterwechsel nachzudenken.

Das Berliner Vergleichsportal Toptarif hat die aktuellen Gaspreise bundesweit verglichen und mögliche Einsparpotenziale beim Anbieterwechsel ermittelt. Insgesamt gibt es mittlerweile 852 Anbieter mit unterschiedlichsten Preismodellen. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Gasrechnung je nach Wohnort um mehrere Hundert Euro variieren kann und auch die Einsparmöglichkeiten bei einem Versorgerwechsel regional sehr unterschiedlich ausfallen.

Im Rahmen der Untersuchung wurden die günstigsten Tarife der örtlichen Grundversorger und der überregionalen Wettbewerber am Beispiel eines dreiköpfigen Musterhaushalts mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh Gas ermittelt. Anschließend erfolgte eine Zusammenfassung der gewonnenen Daten für die einzelnen Bundesländer. Ähnliche Zahlen bieten auch Anbieter wie Verivox oder Check 24.

Für ihren Gasbezug müssen Verbraucher im Saarland nach Angaben von Toptarif derzeit am tiefsten in die Tasche greifen. Einem dreiköpfigen Haushalt werden hier rund 1.161 Euro von den Grundversorgern pro Jahr in Rechnung gestellt. In Hamburg hingegen ist die gleiche Gasmenge aktuell rund 18 Prozent günstiger. Berechnet werden in der Hansestadt lediglich 981 Euro - jährlich also etwa 180 Euro weniger.

Das größte Sparpotenzial beim Anbieterwechsel haben Erdgaskunden in Sachsen-Anhalt und Berlin. Hier ist die Preisschere zwischen Grundversorgern und alternativen Anbietern mit 212 Euro im Jahr am höchsten.

Man sollte jedoch beim Preisvergleich bei Gasanbietern genau hinschauen, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: In der Regel vergleichen die Tarifrechner die allgemeinen Preise der Grundversorgung mit Sondertarifen des Grundversorgers sowie mit Tarifen anderer Anbieter. "Dabei führen Voreinstellungen häufig dazu, dass Tarifangebote mit preislichen Vergünstigungen im Ranking weit oben erscheinen. Denn die Rabatte, die sich zum Beispiel aus Zahlung per Vorkasse, Zahlung einer ‘Kaution’ oder durch Gewährung eines Neukunden-Bonus ergeben, werden sofort vom Preis für das erste Vertragsjahr abgezogen", so die Verbraucherschützer.

Bonuszahlungen erfolgten aber häufig nicht, wenn der Vertrag innerhalb des ersten Jahres gekündigt werde. Die Verbraucherschützer warnen auch vor Vorauszahlungen: Wer im Voraus bezahlt, schaut bei einer Insolvenz des Anbieters meist in die Röhre.

Auch Paketpreise für eine fixe Abnahmemenge erscheinen im Ranking häufig sehr weit oben. Die haben aber einen Pferdefuß: Wenn man weniger verbraucht zahlt man drauf, und wenn man mehr verbraucht ist jede Kilowattstunde sehr teuer.

"Im Durchschnitt können Verbraucher rund 16 Prozent der jährlichen Kosten durch einen Wechsel des Gasanbieters sparen", erklärt der Toptarif-Energieexperte Daniel Dodt. "Möglich wird das entsprechende Einsparpotenzial durch die unterschiedlichen Beschaffungsstrategien der Anbieter am Gasmarkt. Dabei hat die Strategie der einzelnen Versorger beim Gaseinkauf einen viel stärkeren Effekt auf den tatsächlichen Endpreis als beispielsweise am Strommarkt."

Noch höher ist die potenzielle Ersparnis von Haushalten, die im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung beliefert werden. Das sind rund 28 Prozent der Haushaltskunden. Bei einer jährlichen Abnahmemenge von 15.000 kWh Gas sind diese Tarife oft nochmal über 100 Euro teurer.

Die Verbraucherzentrale weist außerdem darauf hin, dass viele Gasversorger in der Vergangenheit in ihren Gaslieferverträgen mit Haushalts-Sonderkunden unwirksame Preisanpassungsklauseln verwendet und Preiserhöhungen hierauf gestützt haben. Die Preiserhöhungen sind unwirksam; die Versorger müssen daher bereits vorgenommene Rechnungskürzungen akzeptieren und zumindest den Kunden, die Widerspruch eingelegt oder Rechnungen nur unter Vorbehalt gezahlt haben, Geld zurückzahlen. Doch auch solche Verbraucher, die Rechnungen ohne Protest bezahlt haben, haben Chancen, Geld zurück zu bekommen, so die Verbraucherzentrale. Sie bietet dazu Beratung an. von Pia Grund-Ludwig

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