Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Funktionstüchtigkeit alleine reicht nicht

Verfehlte Einsparung bei KWK ist Mangel

Wenn eine KWK-Anlage die versprochenen Einsparungen nicht bringt, kann das als Sachmangel gewertet werden, so der Bauherren-Schutzbund.

Wird eine vereinbarte Beschaffenheit trotz Funktionstüchtigkeit nicht erreicht, besteht ein Mangel, so der Bauherren-Schutzbund. Er beruft sich auf ein Beispiel, bei dem im Fall der Modernisierung einer Heizungsanlage durch ein Blockheizkraftwerk keine signifikante Energieeinsparung erzielt wurde. Zudem fiel die Anlage immer wieder aus.

Nach mehrmaliger Mängelrüge trat der Wohneigentümer vom Vertrag zurück. Die Ansprüche des Fachunternehmers aus der Schlussrechnung wies das OLG Naumburg (Urteil vom 27.02.2014 - 2 U 28/12) im Berufungsverfahren auf Basis eines Sachverständigengutachtens zurück. Zwar sei die Anlage isoliert betrachtet funktionstüchtig, könne aber nicht störungsfrei betrieben werden. Sie sei überdimensioniert, ein Pufferspeicher fehle. Die so erreichten Temperaturen führten zum Abschalten der Anlage. Die beabsichtigte Energieersparnis werde nicht erzielt.

Eine Sache ist laut BGB§ 434 frei von Sachmängeln, wenn sie bei Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Dazu gehört, dass das BHKW mit der vorhandenen Heizungsanlage kompatibel ist und Energie einspart. Quelle: BSB / pgl

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