Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Urteil verbietet unlautere Werbung für Heizung mit Strom

Verbraucherzentrale gegen Stromheizung

Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen einen Anbieter geklagt, der für Heizung mit Direktstrom geworben hat.

Gegen Werbung von EVO, einem Anbieter von elektrischen Heizgeräten aus Baden-Württemberg, hat sich die Verbraucherzentrale (VZ) NRW erfolgreich durchgesetzt. Per einstweiliger Verfügung untersagte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart dem Unternehmen, bei Verbrauchern den Eindruck zu erwecken, Heizen mit Strom sei preiswerter als mit Öl oder Gas und damit für seine Elektroheizungen zu werben. EVO hat das Urteil vom 23. Mai 2013 (Az.: 2 U 194/12) abschließend anerkannt.

Die irreführende Werbung betraf elektrische Direktheizgeräte. Im Gegensatz zu Speicherheizungen werden sie beim Einschalten sofort warm. "Das ist in der Regel die teuerste Form des Heizens", erklärt Jurist Holger Schneidewindt, weshalb die VZ NRW gegen die irreführende Werbung vorgegangen ist. Direktheizgeräte laufen mit Strom zu Preisen des teuren Normaltarifs für Haushalte statt mit verbilligtem Nachtstrom, der für elektrische Speicherheizungen bezogen wird. Dabei gelten auch diese schon als vergleichsweise teuer. "Vor Augenwischerei, die zum Beispiel älteren Menschen suggeriert, Heizen mit Strom sei preiswert, können wir nur immer wieder warnen."

EVO hatte in einer Hauswurfsendung den Anschein erweckt, dass Heizen mit Strom kostengünstiger sei als mit Gas oder Öl. Die Darstellung führte zu einem "verzerrten Bild", urteilten die Richter am OLG Stuttgart. Ein Werbediagramm zeigte nämlich die Preisentwicklung verschiedener Energieträger auf – für diesen vermeintlichen Vergleich wählte der Anbieter allerdings unterschiedliche Größen. Statt die Preise vergleichbar für eine Kilowattstunde (kWh) erzeugter Wärme anzugeben, zeigte er sie pro Liter Öl, Kubikmeter Gas beziehungsweise kWh Strom an. Ergebnis: Strom schnitt in der Werbegrafik als preiswertester Energieträger ab.

"Die Darstellung grenzt an Täuschung", sagt Verbraucherschützer Schneidewindt, "gemessen am Ergebnis, also den tatsächlichen Heizkosten, ist es genau umgekehrt". Eine kWh Wärme zum Stromtarif für Haushalte koste derzeit rund 27 Cent, beim Einsatz von Öl oder Gas werden dagegen nur 6,5 beziehungsweise 8 Cent fällig.

Die Experten der VZ NRW gehen davon aus, dass Heizen mit Strom auch auf absehbare Zeit die teuerste Form der Wärmeerzeugung bleibt und raten Verbrauchern, die ihre Heizung umstellen wollen oder müssen, in der Regel von Elektroheizungen ab. Das Landgericht Ravensburg hatte die Werbung in erster Instanz nicht moniert (Az.: 7 O 66/12). Gegen dieses Urteil legte die VZ NRW Berufung beim OLG Stuttgart ein – mit Erfolg. Quelle: VZ NRW / pgl

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