Der Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik (BHKS) reagiert erfreut auf das zum 1. Mai 2011 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Positiv sei, dass neben Wärme auch die Erzeugung von Kälte in das Gesetz integriert ist. Das Gesetz wird als Schritt in die richtige Richtung und als künftiges Vorbild für öffentliche Gebäude bewertet.
Allerdings erklärte der Hauptgeschäftsführer des BHKS Günther Mertz, dass das EEWärmeG noch Schwachstellen aufweise. Er bemängelt, dass die Vorgaben des Gesetzes nur den öffentlichen Bau beträfen und den privaten Bereich außen vorließen. Der BHKS forderte zudem, dass das EEWärmeG Fortbildungen industrieller Anlagenbauer für erneuerbare Energien vorgeben sollte, um die Ausbildungseinrichtungen für Energieeffizienz zu fördern.
Als problematisch empfunden wird die Umsetzung in den Bundesländern, da das EEWärmeG die Möglichkeit zu abweichenden Regelungen auf Länderebene gibt. Der BHKS befürchtet, dass dies zu Verwirrungen führe und die gewerbliche Wirtschaft dadurch verunsichert werde. Um dies zu vermeiden, sei es notwendig, das Gesetz zu vereinheitlichen und eine Zusammenführung von EEWärmeG, Energie-Einsparungsgesetz (EnEG) und Energiesparverordnung (EnEV) anzustreben. tbe