Härtere Auflagen für Kleinfeuerungsanlagen sollen deren Feinstaubausstoß reduzieren. Die entsprechende Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) tritt am 22. März 2010 in Kraft. Deren Novelle sei ein wichtiger Baustein für nachhaltige Umweltpolitik, erklärte Umweltminister Norbert Röttgen.
Die Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung passt die Vorgaben für Heizungen, in denen feste Brennstoffe verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen an. Sie sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Holzheizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von anspruchsvolleren Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt außerdem zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken.
Für bestehende Anlagen gibt es die Möglichkeit, sich vom Hersteller die Einhaltung der Grenzwerte bescheinigen zu lassen oder diese durch eine Vor-Ort-Messung nachzuweisen. Wenn das nicht geht, muss sie in den Jahren 2014 und 2024 saniert werden. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor. Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, sind komplett vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.
Zusätzlich zu härteren Grenzwerten setzt die Novelle auch auf bessere Beratung. Eine deutliche Kostenentlastung bringt sie Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. pgl