Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Bafa-Förderampel für Solarkollektoren zeigt noch grün

Topf für Erneuerbare Heizungen nicht ausgeschöpft

Fördermittel für den Umstieg auf Erneurbare sind noch da. Bild: Paradigma

Das Bafa hat noch Geld in den Fördertöpfen für den Umstieg auf Erneuerbare Energien. Solarthermie, Wärmepumpen und Holzheizungen sind förderfähig.

Das Gerangel um die Zuschüsse für Heizungen mit Erneuerbaren Energien aus dem Marktanreizprogramm (MAP) hat offenbar dazu geführt, dass nun die Fördertöpfe noch voll sind. Es gibt noch Fördermittel für Solarwärmeanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen. Darauf weist das Bundesumweltministerium hin. Für die Beantragung der sogenannten Innovationsförderung müssen lediglich ein Angebot und ein vorhabenbezogenes Anlagenschema vorliegen, der Bau der Anlage kann dann innerhalb der kommenden neun Monate erfolgen.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern erhalten Fördergelder, wenn sie eine Solarwärmeanlage zur reinen Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung installieren lassen. 180 Euro Förderung pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche stellt der Bund im Marktanreizprogramm bereit. Gefördert werden Solaranlagen ab 20 bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche auf bestehenden Mehrfamilienhäusern, in denen sich mindestens drei Wohnungen befinden. Außerdem muss die Anlage bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Der Förderantrag ist vor Vorhabensbeginn an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

Für Holzheizungen gibt es 36 Euro je Kilowatt Nennleistung, mindestens jedoch 1.000 Euro für einen Pellet-Ofen mit Wassertasche, 2.000 Euro für einen Pellet-Kessel und 2.500 für einen Pellet-Kessel mit neuem Pufferspeicher von mindestens 30 Liter pro Kilowatt Heizleistung. Bei Wärmepumpen sind Strom- beziehungsweise Gaszähler sowie Wärmemengenzähler vorgeschrieben. Außerdem muss eine Fachunternehmererklärung vorliegen, die Sole-Wasser und Wasser-Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 4,3, Luft-Wasser-Wärmepumpen eine JAZ von 3,7 bescheinigt.

Als Vorhabensbeginn gilt der Vertragsabschluss. Planungsleistungen dürfen jedoch bereits vor Antragstellung erbracht werden. Ein Blick auf die Bafa-Förderampel zeigt, ob noch ausreichend Haushaltsmittel zur Förderung erneuerbarer Energien verfügbar sind. 117pgl

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