Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, die mit Matthias Machnig den Wirtschaftsminister in der CDU-geführten Regierung des Landes stellt, hat einen Gesetzesentwurf für ein Erneuerbare-Wärme-Gesetz vorgelegt. Der enthält als langfristige Maßnahme die Verpflichtung, im Wohnungsbestand bis 1. Januar 2025 den Wärmeenergiebedarf zu einem bestimmten Anteil aus Erneuerbaren Energien zu decken. Das und vorgesehene Kontrollen schmeckt der FDP im Landtag nicht.
Das Gesetz beruht auf drei Säulen: der Förderung von effizienten, lokalen Wärmeversorgungskonzepten, dem Umbau der netzgebundenen Wärmeversorgung und der Förderung und Durchsetzung konkreter Maßnahmen auch im Gebäudebestand.
Das Gesetz sieht im einzelnen vor, dass Kommunen mit über 10.000 Einwohnern verpflichtet sind, Daten über Wärmebedarf, die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Effizienzmaßnahmen zu ermitteln. Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) soll Beratungen für Kommunen, Unternehmen und Bürger anbieten. Gestärkt werden soll zudem der Umstieg auf Erneuerbare.
Das Gesetz forciert den Anstieg der Erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 25 Prozent an der Wärmeerzeugung bis zum Jahr 2020 und auf 55 Prozent bis 2030. Es fördert den Aufbau von Wärmenetzen, die den energetischen Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Kommunen müssen den Aufbau neuer Wärmenetze in ihrer Gemeinde dulden oder dies selbst in die Hand nehmen. Anschlusszwang an Wärmenetze soll es nur dann geben, wenn diese die energetischen Anforderungen des Gesetzes einhalten und wenn die Gemeinden ausreichend Einfluss auf die Netzbetreiber nehmen können.
Für politischen Streit dürfte vor allem die dritte Säule sorgen. Sie sieht vor, dass für jedes öffentliche Gebäude, das vor dem 18. August 2008 gebaut wurde, bis Ende 2017 ein Sanierungsfahrplan aufzustellen ist. Damit können viele noch leben. Widerspruch dürfte sich aber gegen die Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien bei Bestandsgebäuden erheben.
Eigentümer bestehender Wohngebäude und von nicht-bundeseigenen Gebäuden sollen verpflichtet sein, bis 1. Januar 2025 den Wärmeenergiebedarf zu einem bestimmten Anteil aus Erneuerbaren Energien zu decken. Das können zum Beispiel 10 Prozent bei Solarthermie, 50 Prozent bei Biomasse oder eine zu mindestens 20 Prozent mit Biogas betriebene KWK-Anlage sein. Für private Nichtwohngebäude gilt die Nutzungspflicht nicht.
Heftige Kritik kam postwendend von der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag. "Gegen die vorgesehene Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung werden wir Widerstand leisten", kündigte der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Thomas L. Kemmerich, in der Thüringischen Landeszeitung an. Wenn Kontrolleuren das Recht eingeräumt werden solle, Privatgrundstücke und Wohnungen zu betreten, dann sei das so etwas wie "Machnigs Energie-Polizei".
Die FDP befinde sich offenbar noch im Karnevalsmodus, konterte Matthias Machnig. Wer die Schornsteinfeger als Umwelt-Polizei abkanzele der wisse nicht, wovon er rede. Auch das von der FDP mit verabschiedete Bundes-Wärmegesetz sehe Stichprobenregelungen vor. 117pgl