Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Verbraucherzentrale nimmt Stromheizungen unter die Lupe

Stromheizungen sind teurer als Gas und Öl

Die Heizkosten sind bei Stromheizungen besonders hoch. © Fotolia / M. Schuppich

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa mit der Durchführung einer Verbraucherbefragung zu Stromheizungen beauftragt. Ziel war es, mehr Informationen über die Nutzung von Nachtspeicherheizungen und elektrischen Direktheizungen zu erfahren. Das Ergebnis: Heizen mit diesen Technologien ist teurer als mit anderen Energieträgern.

Mehr als die Hälfte der Gebäude mit Stromheizungen wurde vor Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1978 gebaut. Mehr als drei Viertel der Befragungsteilnehmer nutzen Nachtspeicherheizungen, überwiegend mit Einzelöfen aber auch als Zentral- oder Fußbodenheizung. Die Nachtspeicherheizungen in den befragten Haushalten werden überwiegend mit günstigerem Nachtstrom betrieben.

22 Prozent der Befragten nutzen elektrische Direktheizungen. Bei den Mietern liegt der Anteil der elektrischen Direktheizungen, die mit teurem Haushaltsstrom betrieben werden, bei 30 Prozent. Zwei Drittel der Stromheizer nutzen Zusatzheizgeräte, die entweder mit Haushaltsstrom oder mit Holz beheizt werden. Ein Drittel von ihnen nutzen Kamin- oder Pelletöfen. Bei Infrarotheizungen heizen zwei Drittel der Befragten zusätzlich mit Holz, bei Nachtspeicheröfen sind es rund 30 Prozent. Die Warmwasserbereitung erfolgt in strombeheizten Gebäuden ebenfalls elektrisch, wodurch zusätzlich relativ hohe Haushaltsstromkosten entstehen.

Hohe Kosten stören die Nutzer von Stromheizungen

Gut zwei Drittel der Befragten sind mit ihrer Stromheizung insgesamt zufrieden, bei den Eigentümern ist die Zufriedenheit deutlich größer als bei den Mietern. Unzufrieden sind viele Nutzer von Nachtspeicher-Einzelöfen und Nachtspeicher-Fußbodenheizungen mit der fehlenden Möglichkeit, die Raumtemperaturen kurzfristig anzupassen. Positiv bewertet wird dagegen der geringe Wartungsaufwand. Hohe Unzufriedenheit herrscht bei Stromheizern mit den Kosten, vor allem bei Geringverdienern und Bewohnern von schlecht oder nur teilweise gedämmten Gebäuden.

Nur gut ein Drittel der Befragten können Angaben zum separaten Heizstromverbrauch machen. Ihr Verbrauch liegt bei Durchschnitt bei 9.465 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Der Heizstromverbrauch hängt stark von der Wohnfläche ab. Der mittlere Verbrauch steigt von rund 6.000 kWh bei Wohnungen bis 80 m² auf mehr als 14.000 kWh bei Häusern mit mehr als 150 m² Wohnfläche. Die Verbrauchswerte differieren stark: Die niedrigsten Angaben liegen bei rund 1.200 kWh, die höchsten bei mehr als 25.000 kWh Heizstrom pro Jahr.

Viele heizen nur einen Teil der Wohnräume

Der mittlere Heizstromverbrauch ist mit 88 kWh pro Quadratmeter und Jahr relativ niedrig. Dies liegt vermutlich auch an dem hohen Anteil von Haushalten mit Zusatzheizungen sowie dem sparsamen Heizverhalten. Knapp 40 Prozent der Haushalte mit Stromheizung heizen nur einen Teil der Wohnräume.

Trotz der geringen spezifischen Verbrauchswerte für Heizenergie liegen die mittleren Heizkosten mit 18 Euro pro Quadratmeter und Jahr bei Heizstrom deutlich über denen von Erdgas, Heizöl oder Fernwärme nach dem bundesweiten Heizspiegel. Grund dafür sind die hohen Strompreise. Die mittleren Heizstromkosten betragen 154 Euro pro Monat. Sie liegen je nach Wohnfläche im Mittel zwischen 111 Euro und 221 Euro monatlich. Dabei weisen sie eine große Spannweite auf und variieren zwischen 30 Euro und 411 Euro pro Monat.

Bei knapp der Hälfte der Haushalte liegt der Heizstromverbrauch bei über 10.000 kWh jährlich. Bei diesen können Energieversorger ab 2017 einen kostenpflichtigen Smart Meter einbauen. Dies führt zu Zusatzkosten von bis zu 130 Euro jährlich für die Verbrauchsmessung.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat aus der Befragung eine Reihe von Forderungen abgeleitet: Eine Senkung der Strompreise einschließlich der Heizstrompreise durch eine Teilfinanzierung der EEG-Umlage über einen Energiewende-Fond, der aus Steuermitteln finanziert wird.

  • Die (Wieder)aufnahme der Austauschverpflichtung für Nachtspeicherheizungen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten in das Gebäudeenergiegesetz und Ausweitung auf elektrische Direktheizungen. Bisher sind keine Speicheroptionen und Tarifangebote für regenerativen Überschussstrom vorhanden.
  • Die Absenkung bzw. Streckung der Modernisierungsumlage von bisher elf Prozent der Investitionskosten pro Jahr über zehn Jahre auf beispielsweise sechs Prozent über 20 Jahre.
  • Eine Ausweitung der finanziellen Förderung für den Austausch von Nachtspeicherheizungen und auch elektrischen Direktheizungen gegen klimafreundlichere Heizsysteme.
  • Das Verbot der irreführenden Bewerbung von Nachtspeicherheizungen als "Stromspeicher" oder "Windheizung", so lange es keine entsprechenden Tarifangebote gibt, die auch Kostenvorteile für Verbraucher ermöglichen.
  • Eine Sensibilisierung von Arbeitsagenturen und Sozialbehörden für die höheren Heizkosten bei Leistungsempfängern (ALG II, Sozialhilfe etc.) mit Stromheizungen. Die Auswertung zeigt erstmals die deutlich höheren Heizstromkosten pro Quadratmeter und Jahr als bei anderen Heizsystemen.
  • Eine Pflicht zur Einweisung in die Bedienung von Nachtspeicheröfen beim Einzug durch den Vermieter durch Festlegung im Mietrecht. Die Einweisung könnte zum Beispiel durch Übergabe der Kopie einer Betriebsanleitung oder durch Aushang der Betriebsanleitung an zentraler Stelle im Mietobjekt erfolgen.

Quelle: VZ Rheinland-Pfalz / pgl

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