Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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vzbv fordert dynamische Heiz- und Stromkostenkomponente im Wohngeld

Verbraucherverband kritisiert Umsetzung der CO2-Bepreisung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht in der Einführung einer CO2-Bepreisung einen richtigen Ansatz, kritisiert jedoch, dass die Einnahmen daraus nach den derzeitigen Gesetzentwürfen der Bundesregierung nicht vollständig an die Verbraucher zurückfließen. Der Verband fordert, anstelle einer Pauschale eine dynamische Heiz- und Stromkostenkomponente inklusive CO2-Kompontente einzuführen.

Viele Verbraucher wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, so der vzbv. Im Juni 2019 sprachen sich in einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Verbandes 66 Prozent der Befragten für einen CO2-Preis aus. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beträge vollständig an die privaten Verbraucher zurückgegeben werden und nicht im Staatshaushalt verbleiben. Dagegen würden 61 Prozent der Befragten die CO2-Bepreisung nicht unterstützen, wenn die Erträge in den Staatshaushalt fließen.

Die Einführung einer CO2-Bepreisung sei der richtige Ansatz. Nur so lasse sich CO2 nach dem Verursacherprinzip einsparen, so der Verbraucherverband in jetzt in einer Stellungnahme. Der vzbv fordert aber gleichzeitig, dass Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung vollständig an die Verbraucher zurückfließen müssen. Ansonsten fehlten Anreize für einen klimafreundlichen Konsum und finanzielle Spielräume für Eigeninitiative der Verbraucher. Diese vollständige Rückführung sei aufgrund der aktuellen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung noch nicht gegeben.

Positiv bewertet der Verband, dass es Härtefallregelungen bei der CO2-Bepreisung geben soll. Vor diesem Hintergrund begrüßt der vzbv die Erhöhung des Wohngeldes ab 2021 zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten. Allerdings fehlt aufgrund der pauschalen Erhöhung nur nach Haushaltsgröße die nötige Differenzierung, um die unterschiedlichen Realitäten der Wohngeldempfänger realistisch abzubilden. Der vzbv fordert daher, eine dynamische Heiz- und Stromkostenkomponente inklusive CO2-Kompontente einzuführen. 

Zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten sollen die Wohngeldbezieher durch eine Erhöhung des Wohngeldes unterstützt werden. Die Entlastung soll in Form einer CO2-Komponente erfolgen und nach der Haushaltsgröße gestaffelt werden. Im Durchschnitt aller Wohngeldhaushalte würde die Entlastungspauschale im Jahr 2021 laut BMI voraussichtlich zu einem um rund 15 Euro erhöhten Wohngeld pro Monat führen. Die CO2-Komponente soll als Zuschlag zur Miete in die Wohngeldberechnung eingehen. Zwar sei es begrüßenswert, dass Wohngeldempfänger durch einen pauschalen Zuschuss bei steigenden Heizkosten unterstützt werden. Der im Referentenentwurf enthaltene Zuschlag zur pauschalen Berücksichtigung der CO2-Komponente bei den Heizkosten greife aber zu kurz, da die Energiekosten insgesamt nicht ausreichend berücksichtigt werden, so der Verbraucherverband. Darum gehe es aber für Wohngeldempfänger prioritär. 

Im Gesetzesentwurf wird auf die Notwendigkeit der Pauschalisierung verwiesen, da keine Informationen über die Heizungsart und den Energieverbrauch der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger vorliegen. Der vzbv verweist hier auf andere Sicherungssysteme, wie zum Beispiel Hartz IV, in denen eine solche Berücksichtigung möglich ist. Diese Pauschalisierung ist aus Sicht des vzbv unzureichend, da die Höhe der Energiekosten neben der CO2-Bepreisung auch wesentlich vom energetischen Energieeffizienzniveau des Gebäudes sowie vom Preis des jeweiligen Energieträgers abhängt. Zum Beispiel sind die Heizkosten 2017 bei einer Versorgung mit Heizöl gestiegen, während es bei Versorgung mit Fernwärme- und Erdgas zu Preisreduzierungen gekommen ist.

Außerdem fällt die CO2-Bepreisung bei unterschiedlichen Energieträgern unterschiedlich hoch aus, bei Heizöl ist sie zum Beispiel höher als bei Erdgas. All diese Parameter werden letztlich in den Heiz- und mittelbar auch im Strompreis abgebildet. Daher sollte die individuelle Höhe der Heiz- und Stromkosten berücksichtigt werden. Der vzbv plädiert daher dafür, im Rahmen der Anpassung des Wohngeldes eine dynamische Komponente für Heiz- und Stromkosten einzuführen, die die Komponente der CO2-Bepreisung einschließt. Diese Parameter könnten beispielsweise in Form eines Index abgebildet werden, der sich an den jährlichen Entwicklungen der Heiz- und Stromkosten orientiert. Darüber hinaus sollten im Rahmen des Index den verschiedenen Energieträgern Rechnung getragen werden. Quelle: vzbv / sth

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