Lediglich 20 Prozent der großen Energieversorger definieren Smart Metering als Tagesgeschäft bei Neubauten und Sanierungen, bei kleineren sind es sogar nur vier Prozent. Bürger sind skeptisch, sehen wenig Nutzen und fürchten um ihre Daten.
Durch die Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben ist aber eine Zunahme des Smart-Metering-Einsatzes zu erwarten. Doch vor der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen sind sowohl der Gesetzgeber als auch die Hersteller gefordert, einen ausreichend standardisierten und gesicherten Rahmen zu bieten.
Gesetzliche Regelungen sorgen derzeit laut einer Studie von Trend Research dafür, dass überhaupt Bewegung in den Markt kommt. Andererseits bremsen fehlende Vorgaben die Entwicklung des Smart-Metering-Markts. Notwendig sind vor allem Entwicklungen zum Schutzprofil und der Interoperabilität der Systeme.
Ein Schutzprofil legt strukturiert Bedrohungen für den sicheren und datenschutzfreundlichen Betrieb dar und legt die Mindestanforderungen für entsprechende Sicherheitsmaßnahmen fest. Auf Basis eines Schutzprofils können Produkte geprüft werden, die nach einer positiven Prüfung ein Zertifikat erhalten und somit nachweislich das Schutzziel erfüllen. Zuständig für dessen Entwicklung ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Dessen Vorschlag wird derzeit evaluiert.
Knapp 80 Prozent der befragten kleinen Energieversorgungsunternehmen haben Angebote im Smart Metering oder setzen die Fernauslesung mit Smart-Meter-Technologie bereits ein, allerdings nach wie vor eher in Pilotprojekten als im Tagesgeschäft. Von den mittelgroßen und großen Energieversorgern setzen knapp 90 Prozent Smart Metering im Testbetrieb oder aktiv bei Kunden ein.
Das geschieht jedoch größtenteils nicht freiwillig. Seit Anfang 2010 sind Smart Meter bei Neubauten, größeren Renovierungen und auf Wunsch des Kunden einzusetzen. Insgesamt nimmt die Anzahl der Smart Meter beim Strom von zwei Millionen Zähler in 2011 auf knapp acht Millionen Zähler bis 2020 zu. pgl