Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Bei manchen Öfen können Staubfilter nachgerüstet werden

Schonfrist für alte Kaminöfen läuft Ende 2014 aus

Schluss ist ab dem 1. Januar 2015 für alte Holzöfen, die Grenzwerte nicht einhalten. © B. Baumann

Die Schonfrist für alte Kaminöfen endet am 31. Dezember 2014. Bis dahin müssen alte Öfen mit hohen Emissionswerten ausgemustert werden.

Ältere Kaminöfen überschreiten oft die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Für vor dem Jahr 1975 errichtete Anlagen mit zu hohen Werten endet am 31. Dezember 2014 die vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist: Sie müssen ausgemustert werden. Darauf weist das Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg hin. Bei manchen Ofentypen sei noch eine Nachrüstung mit Staubfiltern möglich, aus Effizienzgründen sollten aber auch sie ausgetauscht werden.

Festgelegt sind die neuen Anforderungen in der im Jahr 2010 novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, kurz 1. BlmSchV. Bislang galt für die Einhaltung der strengeren Grenzwerte eine Übergangsfrist, die ab 2015 schrittweise eingeschränkt wird.

Strengere Auflagen für Kachelöfen

Kaminöfen, Kachelöfen und Herde erhöhen in der kalten Jahreszeit den Wohnkomfort enorm. Künftig müssen sie strengere Auflagen erfüllen. "Die mit Holz befeuerten Wärmespender dürfen einen Staubgrenzwert von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und einen Kohlenmonoxid-Grenzwert von 4 Gramm pro Kubikmeter nicht überschreiten", sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau. Ist das doch der Fall, müssen vor 1975 errichtete Anlagen Anfang 2015 ausgemustert sein.

Für Anlagen, die bis 1985 errichtet wurden, gilt das Stichdatum Ende 2017, für vor 1995 errichtete Ende 2020. Der Nachweis wird über die Herstellerbescheinigung oder per Messung erbracht. Für modernere Anlagen gelten doppelt so strenge Grenzwerte, ab 1. Januar 2015 werden die Werte für Neuanlagen noch einmal auf fast die Hälfte abgesenkt.

Die Ausmusterungspflicht betrifft Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen. Bei Heizeinsätzen von Kachelöfen, Heizkaminen oder sonstigen ummauerten Feuerstätten kann unter Umständen die Anlage mit einem zugelassenen Staubfilter nachgerüstet werden. "Sinnvoller ist aber immer der Austausch, da moderne Feuerstätten höhere Wirkungsgrade haben und dadurch weniger Holz benötige", rät Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg. Sei zudem der CO-Gehalt zu hoch, helfe auch eine Filternachrüstung nicht.

 Partikelfilter kosten für den Endverbraucher inklusive Einbau zwischen 800 und 1.500 Euro. Nicht um die Neuregelung kümmern müssen sich übrigens Besitzer von offenen Kaminen. Auch Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden, fallen nicht unter die Verordnung. Zukunft Altbau / bba

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