Das Bundesumweltministerium plant die Einführung einer Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat eine solche Einmalprämie für Anlagenbetreiber zur Beseitigung des Modernisierungsstaus in deutschen Heizungskellern bereits 2009 gefordert. "Wir begrüßen daher grundsätzlich diese Überlegung der Bundesregierung", urteilt Manfred Stather, der Präsident des ZVSHK.
Die Interessenvertretung der deutschen Heizungsbauer warnt aber ausdrücklich davor, es bei einer reinen Ankündigung zu belassen. "Wenn diese an sich gute Idee in den anstehenden Gesprächen zwischen den beteiligten Ministerien zerredet und nicht schnellst möglich umgesetzt wird, erleben wir das genaue Gegenteil des ursprünglich Beabsichtigten", sagt Manfred Stather.
Kunden reagierten sehr sensibel auf solche Nachrichten über angeblich bevorstehende Förderungen. Schon heute hätten zahlreiche Kunden in Deutschland Aufträge zur Heizungsmodernisierung zurückgestellt, um abzuwarten, ob oder wann die Bundesregierung die Abwrackprämie tatsächlich einführt. Einen ähnlichen negativen Effekt hätte es bereits bei der zwischen Bund und Ländern seit einem Jahr kontrovers behandelten Idee der steuerlichen Abschreibung auf energetische Sanierungsmaßnahmen gegeben.
"Nur wenige Wochen vor Beginn der nächsten Heizperiode brauchen wir eine rasche Entscheidung der Politik. Ansonsten wird die Verunsicherung der Hauseigentümer über eine unklare Förderpolitik noch weiter zunehmen. Das kann niemand wollen", appelliert der ZVSHK-Präsident an die Adresse der Bundesregierung.
Lediglich ganze drei Prozent der Hauseigentümer haben im vergangenen Jahr nach Angaben des ZVSHK ihre veraltete Heizungsanlage ausgetauscht. "Die seit Jahren angestrebte Verdoppelung der Sanierungsquote auf sechs Prozent bleibt damit weiter unerreicht; und das im Jahr der Energiewende", sagt Präsident Stather. Stattdessen dominiere aktuell der Bäderbau das Geschäft des SHK-Handwerks.
Hausbesitzer, die mit einer energetischen Sanierung schon jetzt ihren Energieverbrauch langfristig und spürbar senken wollen, können auch von erhöhten Zuschüssen der KfW-Förderbank profitieren. Im Programm 430 wurden neue Förderkriterien für Modernisierungsmaßnahmen im Ein- und Zweifamilienhausbereich und für das Wohnungseigentum definiert. So erhöhte sich der Barzuschuss pro Wohneinheit von 5 Prozent auf 7,5 Prozent, maximal werden 3.750 Euro gezahlt. Darauf verweist die Herstellervereinigung VdZ. Neben den bisher förderfähigen Einzelmaßnahmen, dem Komplettaustausch der Heizungsanlage und dem Einbau einer Lüftungsanlage ist jetzt auch die Optimierung der Wärmeverteilung mit dem Einbau von Hocheffizienzpumpen und voreinstellbaren Thermostatventilen als Maßnahme hinzugekommen.
Erhöht wurde zum 15. August die Förderung für den Umstieg auf Erneuerbare. Mehr Informationen dazu gibt es beim EnBauSa.de-Webinar-Partner Econsult im Online-Jourfixe am 5. September. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung notwendig, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. pgl