Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Fördermittel lassen sich kombinieren

Sachsen ergänzt Bafa-Förderung für Pellet-Heizung

Für den Umstieg auf Pellet-Heizungen gibt es in Sachsen Sondermittel, die die Förderung des Bafa ergänzen.

Der Freistaat Sachsen ergänzt die Bafa-Förderung zum Umstieg auf Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Die Landesmittel sind mit Bafa-Förderung kumulierbar.

Die Förderung erfolgt mit Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen. Gefördert wird die Errichtung von Heizkesseln für Holzpellets mit einer installierten Nennleistung ab 5 kW bis einschließlich 100 kW in Bestandsgebäuden. Pelletöfen mit und ohne Wassertasche, Hackgutkessel und Hackgutkombinationskessel werden nicht gefördert. Förderfähig sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen.

Ein positiver Förderbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ist Voraussetzung für die Auszahlung der sächsischen Fördermittel. Die Förderung beträgt 34 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, aber maximal in derselben Höhe des vom Bafa für das Vorhaben gewährten Förderbetrags.

Unabhängig von der errichteten installierten Nennwärmeleistung gilt für Pelletkessel ein Mindestförderbetrag von 2.000 Euro und für Pelletkessel mit neuerrichtetem Pufferspeicher und einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW ein Mindestförderbetrag von 2.500 Euro. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme (Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages) bei der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank zu stellen. Quelle: SAB / pgl

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