Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Energieversorger: Oberlandesgericht entscheidet zu Gunsten der Verbraucher

Rechte von Fernwärme-Kunden gestärkt

Einseitige Preisänderungen sind nicht rechtens. © EnBauSa.de

Die Energieversorgung Offenbach (EVO) und die Energieversorgung Dietzenbach (EVD) dürfen ihre Preise nicht einseitig ändern, ohne dabei die vertraglich vereinbarte Preisgleitklausel zu berücksichtigen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden und bestätigte damit die jeweiligen Entscheidungen der Vorinstanz.

Nach den Urteilen können Verträge nicht durch einseitige öffentliche Bekanntgabe, sondern grundsätzlich nur durch eine übereinstimmende Erklärung beider Vertragsparteien geändert werden. Die Energieversorger müssen die Fehlinformation, die durch ihr Schreiben gegenüber den Kunden hervorgerufen wurde, richtigstellen. "Allgemeine vertragliche Grundsätze gelten auch im Fernwärmesektor. Dies hat das OLG Frankfurt nun klargestellt. Das Urteil stärkt die Rechte von Fernwärmekunden“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentrale (vzbv).

Die Fernwärmeversorger Offenbach und Dietzenbach hatten im Herbst 2015 in einer Mitteilung an ihre Kunden die Preise erhöht. Sie informierten die Verbraucher in einem Schreiben über eine Änderung ihres Preissystems und der Preisgleitklausel, die in vielen Fällen eine Preiserhöhung zur Folge hatte. Diese Änderung gaben sie öffentlich bekannt. Das Gericht stellte klar, dass die Fernwärmeverordnung nur die Veröffentlichungsart der Änderung der Versorgungsbedingungen regelt. Voraussetzung für eine wirksame Preiserhöhung sei aber eine vertragliche Vereinbarung. Diese liege nicht vor.

Schreiben ist irreführend

Die von den Fernwärmeversorgern versendeten Schreiben, in denen die Wirksamkeit der Preiserhöhung als rechtskonform dargestellt wird, sind nach Auffassung des Gerichts irreführend. Die Versorger müssen dies gegenüber ihren Kunden nun richtigstellen.

"Die rechtlichen Grundlagen der Fernwärmeversorgung sind rund 40 Jahre alt und müssen dringen reformiert werden", fordert Thorsten Kasper, Energiereferent beim vzbv. So manche rechtlichen Standards und Transparenzvorschriften, die in anderen Sektoren inzwischen selbstverständlich sind, seien am Fernwärmesektor vorbeigezogen. "Die Rechtsbeziehung zwischen Fernwärmeversorgern und Kunden muss im Interesse von Verbrauchern grundsätzlich überarbeitet und auf eine moderne und klare Grundlage gestellt werden", so Kasper. Quelle: vzbv / al

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