Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Newsletteranmeldung:

Genauigkeit gegenüber bisherigen Tabellenwerten ist höher

Pauschalwerte für Wärmeerzeuger erleichtern Contracting

Ein Verbändebündnis hat aufgrund von Datensätzen aus dem Bestand neue Pauschalwerte für Wärmeerzeuger errechnen lassen.

Das Europäische Bildungszentrum der Wohnungswirtschaft und Immobilienwirtschaft hat im Auftrag eines Verbändebündnisses aus AGFW, BDEW, B.KWK, ESCO Forum im ZVEI und VfW eine empirische Studie erstellt, die praxistaugliche Pauschalwerte für den Jahresnutzungsgrad von bestehenden Wärmeerzeugern entwickelt hat. Das soll das Contracting in der Wohnungswirtschaft erleichtern. Die Bestimmungen des Mietrechts seien eingehalten und die Kostenneutralität für den Mieter gewahrt.

Bislang wird beim Contracting in der Regel auf die Tabellen der "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) verwiesen. Diese Tabellenwerte "bilden nicht die Realität ab und sind in der Praxis selten anzutreffen", monieren die Verbände. Das Gutachten belege, dass die bisher verwendeten Tabellenwerte für Jahresnutzungsgrade von Anlagen oftmals nur eine Genauigkeit von 4 bis maximal 33 Prozent gegenüber den in der Praxis anzutreffenden Werten aufwiesen. Bei Anwendung der Pauschalwerte werde eine Genauigkeit von 70 Prozent zu den gemessenen Werten erreicht.

Für die Analyse der Abhängigkeiten und die Entwicklung des Verfahrens wurden Datensätze von knapp 1.200 Wärmeerzeugungsanlagen im typischen Wohnungsbaubestand herangezogen. "Die verwendeten Datensätze stammen aus Liegenschaften der Wohnungswirtschaft, deren Anlagen entweder von den Wohnungsbau-Unternehmen selbst oder durch von diesen eingeschalteten Dienstleister betrieben werden", erklärt Maren Petersen vom BDEW. Erstmals wurden Brennerart und Betriebsvolllaststunden in der Berechnungssystematik berücksichtigt. "Diese stellt den derzeit besten verfügbaren wissenschaftlichen Stand der Erkenntnisse auf diesem Gebiet dar", erläutert der Leiter des gemeinsamen Arbeitskreises, Hans-Joachim Hainz.

Die Verbände empfehlen eine Übernahme der Berechnungsformel für neue Pauschalwerte. Sie stelle die vom Gesetzgeber im Sinne der Wärmelieferverordnung geforderte wissenschaftlich abgesicherte Grundlage zur Ermittlung "anerkannter Pauschalwerte" dar. Die beteiligten Verbände erhoffen sich durch das Gutachten neue Impulse für die gewerbliche Wärmelieferung in der Wohnungswirtschaft. Quelle: VfW / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.