Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Prüfungsintervalle bei schwefelarmem Heizöl länger

Ölheizungen brauchen weniger Wartung

Neue Kehr- und Prüfungsordnung 2010: Eine Heizung mit Öl-Brennwertverfahren, die mit schwefelarmem Heizöl arbeitet, muss nur noch alle zwei Jahre gereinigt werden.

Eine Öl-Brennwertheizung mit schwefelarmem Heizöl muss künftig nur noch alle zwei Jahre gereinigt werden. Das steht in der seit 1. Januar 2010 geltenden Kehr- und Überprüfungsordnung. Die bisher unterschiedlichen Landesverordnungen gelten nicht mehr.

Der auf zwei Jahre verlängerte Turnus für das Kehren des Schornsteins gilt auch für Öl-Standard- und Öl-Niedertemperaturheizkessel, sofern sie raumluftunabhängig arbeiten und mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Raumluftunabhängig arbeitet ein Heizkessel, wenn die Verbrennungsluft über eine separate Leitung direkt aus dem Freien zugeführt wird.

Unverändert gilt eine einjährige Kehr- und Prüfpflicht für alle raumluftabhängig arbeitenden Ölheizanlagen, auch wenn sie mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Auch Öl-Brennwertgeräte sowie raumluftunabhängig arbeitende Ölheizkessel, die mit Standardheizöl betrieben werden, müssen einmal jährlich geprüft werden.

Für die Messungen der Emissionen und Abgasverluste durch den Schornsteinfeger gelten mit der novellierten 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) ebenfalls verlängerte Zyklen. Die Überprüfungsfristen orientieren sich allein am Alter der Heizanlage. Alle Ölheizkessel, ob Standard-, Niedertemperatur- oder Brennwertgeräte, werden in den ersten zwölf Betriebsjahren zukünftig im Drei-Jahres-Rhythmus überprüft. Für alle Geräte, die länger als zwölf Jahre in Betrieb sind, verkürzt sich der Überprüfungszeitraum auf zwei Jahre. pgl

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