Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Newsletteranmeldung:

Ofenbauer bieten Austausch-Heizkassetten an

Öfen mit Baujahr bis 1984 müssen nachgerüstet werden

Bei der Verbrennung von Holz entsteht Feinstaub, den alte Öfen zum großen Teil in die Umwelt ausstoßen. © EnBauSa.de/Alexander Morhart

Bis zum 31. Dezember 2017 müssen Holzöfen, die 1984 oder früher errichtet worden sind, ausgetauscht oder modernisiert werden. Das sieht die Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV) vor. Zahlreiche Ofen-Spezialisten bieten Austauschgeräte an, die sich in bestehende Anlagen einbauen lassen. Laut Branchenverband HKI sind die Auftragsbücher der Ofenbauer gut gefüllt, Betreiber sollten sich daher zeitnah um einen Termin kümmern.

Noch im Frühjahr 2015, kurz nach Ablauf der ersten Austauschfrist, hatten Andreas Müller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, und Frank Kienle, Geschäftsführer des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik HKI, berichtet, dass der Austausch in der Praxis nicht funktioniert. Lediglich rund 100.000 Geräte seien im jetzt zu Ende gehenden Winter ausgetauscht worden, so Kienle. Angesichts von 12,7 Millionen vorhandenen Feuerstätten, in denen meist Holz verbrannt wird, ein Tropfen auf den heißen Stein.

Seit dem Jahr 2010 sieht die BImSchV Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen vor. Geräte, die diese Werte nicht einhalten können, müssen ersetzt, nachgerüstet oder stillgelegt werden. Der Emissionsausstoß moderner Kachelöfen liegt um bis zu 85 Prozent unter dem alter Modelle. Zudem trägt die moderne Technik zu einem höheren Wirkungsgrad und einer besseren Energieeffizienz bei – es wird deutlich weniger Brennstoff verbraucht. Für Modelle, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung in Betrieb genommen wurden, gelten Grenzwerte von vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter. Bis Ende 2014 mussten bereits Öfen mit Baujahr bis 1974 modernisiert werden.

Ende dieses Jahres endet nun die nächste Austauschfrist: Wer einen Ofen hat, der bis 1984 errichtet worden ist, muss bis dahin aktiv geworden sein. Anderenfalls drohen hohe Bußgelder. Ausnahmen stellen lediglich historische Modelle dar, die vor 1950 hergestellt wurden. Offene Kamine und Herde sind von der Austauschpflicht ebenfalls nicht betroffen.

Einer der Ofenspezialisten, die Austauschgeräte anbieten, ist Brunner. Dessen Warmluftfeuerung (WF) sorgt für einen emissionsarmen Holzbrand. Sie ist aus Gusseisen gefertigt und erfüllt dem Hersteller zufolge hohe Anforderungen an Wirkungsgrad und Emissionswerte. Die WF ist ein Selbstzünder: In ihrem Aschebett bleibt die Glut über zwölf Stunden zündfähig. Die massive Guss-Frontplatte und der Korpus haben Normabmessungen, so das alte Heizeinsätze problemlos ausgetauscht werden können.

Der Korpus der WF-Baureihe hat eine hohe Abstrahlwärme. Die Seitenwände werden etwa 250 Grad Celsius und der Haubenbereich circa 500 Grad Celsius heiß. Die aufgesetzte Gussrahmentür mit Glaskeramik lässt sich um 180 Grad aufschwenken; wie man es von klassischen Holzbrandeinsätzen gewohnt ist. Die große Sichtscheibe bietet beste Feuersicht und -atmosphäre. Die Warmluftfeuerung wird in drei Feuerraumtiefen für Scheitholzlängen von 25, 33 und 50 Zentimeter mit Abbrandraten von fünf bis sieben Kilogramm angeboten. Quelle: Brunner / sth

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.