Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Newsletteranmeldung:

Energieversorgung bleibt beim Dienstleister

Nutzen statt Kaufen gewinnt bei Heizungen Relevanz

Viessmann bietet seine Heizungen auch im Leasing. © Viessmann

Mieten, teilen, leasen, aber nicht kaufen: Das ist in vielen Alltagsbereichen möglich, ob Waschmaschine, Laptop, Geschirrspüler oder Auto. Selbst Heizungsanlagen können auf diese Weise, etwa im Sanierungsfall, genutzt werden - Tendenz steigend.

Das sogenannte Contracting ermöglicht es Hausbesitzern eine moderne Heizungsanlage zu mieten, wenn beispielsweise die finanziellen Mittel für eine Neuanschaffung oder Sanierung nicht vorhanden sind oder investiert werden wollen. Der Hauseigentümer überlässt beim Contracting die Energieversorgung dem Dienstleister. Dessen Aufgabe ist es die Anlage zu planen, finanzieren, installieren und während der Vertragslaufzeit zu warten. Die Laufzeit der Verträge liegt zwischen zehn und 15 Jahren. Dafür zahlt der Kunde einen monatlichen Betrag, der sich in der Regel aus einem Grundpreis und einen Arbeitspreis für jede bezogene Kilowattstunde Wärme zusammensetzt. Dieses Modell scheint laut den Anbietern immer beliebter zu werden.

Thermondo setzt seit 2016 auf das Mietmodell. Inzwischen verzeichnet das Unternehmen in diesem Bereich 3000 Kunden. Rund 30 Prozent der  Kunden haben sich in diesem Jahr für das Angebot entschieden, sagt Stephan Herwig, Geschäftsführer und Marketingchef bei Thermondo. Bereits kurz nach Einführung des Produktes erreichte das Unternehmen einen Anteil von 20 Prozent. Seither ist dieser kontinuierlich gestiegen. „Viele Kunden haben eine grundsätzliche Skepsis bei Mietkaufprodukten, es überzeugt sie aber die komplette Risikoabnahme“, hat laut Herwig eine Befragung der Kunden ergeben.

Monatlicher Abschlag für garantierten Service

Diese teilen sich in zwei Typen auf. Gerade zu Beginn der Heizperiode stellen viele Kunden fest, dass es die Heizanlage nicht mehr durch den Winter schafft. Aus finanziellen Gründen entscheiden sie sich für das Contracting, das mit und ohne Wärmelieferung angeboten wird. Ein Großteil entscheidet sich laut Herwig für die reine Heizungsanlage. Der zweite Kundentyp schätzt den Komfort. „Wir haben einige Kunden, die zuvor viele Probleme mit ihrer Heizung hatten und enorme Reparaturkosten“, sagt Herwig. Diese umgeht der Kunde mit den monatlichen Zahlungen, da Schornsteinfeger, Anfahrten, Reparaturen und Entstörung im monatlichen Entgelt enthalten sind.

Seit etwa einem Jahr bietet Viessmann Contracting an, unter dem Namen „Viessmann Wärme“. Der Fokus des Unternehmens liegt auf Besitzer von Einfamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern. „Wir sehen jeden Monat eine deutliche Steigerung der Abschlussquoten und sind sicher, dass zukünftig ein substantieller Anteil unserer Kunden sich für Viessmann Wärme entscheiden werden“, sagte Andreas Ballhausen, Geschäftsführer von Viessmann Solutions und Services. Wert würden diese auf die Sicherheit und den Service legen. „Da alle Contracting Anlagen überwacht werden, merken wir schon vor dem Kunden, dass gegebenenfalls Maßnahmen erforderlich sind.“ Das würde den Kunden vor unerwarteten Rechnungen schützen.

Mieten statt finanzieren

Auf das Contracting-Modell setzt Viessmann, weil vermehrt der Nutzen und nicht der Besitz für den Kunden entscheidend sei. „Contracting ist im Gewerbe- und Industriesegment seit vielen Jahren etabliert und hat bedeutende Marktanteile. Die Digitalisierung ermöglicht nun die Übertragung dieses Modells auf private Endkunden“, sagt Ballhausen.

Steigendes Interesse verzeichnet ebenfalls der Energieversorger Innogy. Häufig würden die Kunden das Angebot für das eigene Haus oder der eigenen Wohnung wegen des Komforts nutzen. Service, Wartung, Sicherheit und Zuverlässigkeit seien gefragt. Ein weiterer Grund ist auch bei Innogy, dass manche Kunden ohne eine Finanzierung keine neue Heizungsanlage anschaffen können oder sie keine eigenen Investitionsmittel für eine neue Heizungsanlage aufbringen wollen.

Einen Vorteil des Contractings sehen die Anbieter im Wärmesektor hinsichtlich des Klimaschutzes. „Der Kunde muss die hohen Investitionskosten nicht selber tragen und profitiert von den niedrigen Betriebskosten durch günstige monatliche Raten“, sieht Ballhaus im Contracting ein Instrument, um den Sanierungsstau zu lösen. „Wir sehen eine steigende Tendenz und großes Potential, gerade mit Blick auf die Vielzahl an alten Heizungsanlagen, die noch in Deutschland betrieben und in den kommenden Jahren ausgetauscht werden“, heißt es von Seiten innogy. „Die Anforderungen an den Wärmemarkt, aber auch der Trend zur Elektrowärme, wie Wärmepumpen, werden auf das Geschäft mit Contractingverträgen Einfluss haben.“ Grundsätzlich sei die Innovation von Produkten und Angeboten förderlich, sagt Herwig von Thermondo. Mit diesen würden die Menschen eher bewegt werden, die Heizungsanlage zu wechseln und somit diese  Barriere senken. „Wir glauben, dass wir jeden zweiten Kunden für das Contracting gewinnen können“, ist Herwig sicher.

Contracting-Angebot genau prüfen

So vorteilhaft und bequem das Mieten einer Heizungsanlage anmutet, rät die Verbraucherzentrale dazu, sich im Vorfeld eingehend mit dem Thema Contracting zu befassen und die Angebote beziehungsweise Verträge genau zu prüfen. Denn es gehe weniger darum, ob solch ein Modell wirtschaftlicher sei. Im Vergleich zum normalen Lieferpreis sind beim Contracting außer den Kosten für Planung und Finanzierung auch die für Betrieb, Wartung, Ausfallrisiko und gegebenenfalls für den Ausbau der Anlage von vornherein enthalten, der Wärmebezugspreis dadurch höher.

Ebenso die langen Vertragslaufzeiten sowie komplizierten wie auch unverständlichen Klauseln bezüglich des Preisänderungsrecht können das Contracting letztlich teurer werden lassen, erklärt Juristin Michelle Jahn von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Verträge lehnen sich an die Fernwärmeverordnung an, die laut Jahn veraltet und sehr pauschal gehalten ist. „Ein Preisänderungsrecht behalten sich viele vor und können die Preise erhöhen. Schließen Sie einen Contracting-Vertrag über Wärmelieferung, sollten Sie im Falle einer Preiserhöhung dieser vorsorglich widersprechen und die Wirksamkeit der Preiserhöhungsklausel bezweifeln.“

Da die Anlage auf dem Grundstück des Eigentümers installiert wird, sollte dieser darauf achten, dass der Dienstleister keine so genannte Grunddienstbarkeit an dem Grundstück des Hauseigentümers bestellt. Ebenso ist es sinnvoll eine Übernahme- oder Kaufoption in den Vertrag aufzunehmen, wodurch der Eigentümer nicht verpflichtet ist die Anlage nach Vertragsende zu behalten.

Wenig Handhabe für Mieter

Ein besonderes Problem besteht für Mieter, wenn sich durch Contracting höhere Heizkosten ergeben sollten. Denn es reicht nicht aus Unwirtschaftlichkeit geltend zu machen. Es müssten aufwendige Recherchen geführt werden, um nachzuweisen, dass ein anderer Dienstleister bessere Preise im Contracting-Bereich anbietet. „Es kann sich immer lohnen, die Heizkostenabrechnung prüfen zu lassen“, empfiehlt Jahn. Hinsichtlich des Contractings muss sich der Mieter jedoch ganz sicher sein, dass eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt, “gleichwohl es sinnvoll ist, bei einem hohen Preisanstieg nachzuhaken”, sagt Jahn. von Anne Leipold

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.