Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Kumulation mit anderen Programmen ist möglich

NRW legt Förderprogramm für Erneuerbare auf

NRW hat ein Förderprogramm zur Integration Erneuerbarer in Heizungssysteme aufgelegt.

Nordrhein-Westfalen bietet seit kurzem eine Extra-Förderung für zahlreiche Maßnahmen, die Erneuerbare Energien integrieren. Gefördert werden unter anderem Wohnungslüftungsanlagen, Thermische Solaranlagen, PV-Anlagen, Wärmeübergabestationen, Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage, KWK Anlagen bis 20 kWel für die private Nutzung, Energiespeicher, Wohngebäude im Passivhaus-Standard sowie Wohngebäude im 3-Liter-Haus-Standard.

Bei zentralen Lüftungsanlagen gibt es 1.000 Euro pro Haus oder Wohnung, bei dezentraler Lüftung 200 Euro pro Gerät bei maximal 1.000 Euro pro Haus. Für Bestandsbauten gilt, dass raumweise betriebene Geräte einen Wirkungsgrad von mindestens 65 Prozent aufweisen müssen, zentral betriebene Geräte 80 Prozent. Bei Neubauten muss der Jahresprimärenergieaufwand zum Zeitpunkt des Bauantrags mindestens der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) ohne Einbeziehung des geplanten Lüftungsgerätes entsprechen, der Wirkungsgrad der Geräte muss mindestens 80 Prozent aufweisen.

Thermische Solaranlagen werden nur dann gefördert, wenn diese nicht zur Erfüllung der Vorgaben des EEWärmeG dienen. Die Förderhöhe ist auf 9 m² pro Wohneinheit beschränkt. Einliegerwohnungen zählen nicht als Wohneinheit. Der Mindestenergieertrag pro Kollektor muss 525 kWh/m²a nachweislich betragen. Die Förderung beträgt 90 Euro pro m².

Für Biomasseanlagen in Verbindung mit einer solarthermischen Anlage gibt es ebenfalls Geld. Gefördert werden Pelletkesselanlagen mit Pufferspeicher mit 2.500 Euro, Holzhackschnitzelkesselanlagen mit Pufferspeicher mit 1.400 Euro und Scheitholzkesselanlagen mit Pufferspeicher ebenfalls mit 1.400 Euro.

Der 3-Liter-Haus-Standard orientiert sich an dem Passivhausstandard. Wegen des höheren Heizwärmebedarfs von maximal 35 kWh/m²a wird jedoch eine konventionelle Heizungsanlage benötigt. Die Luftdichtigkeit des Gebäudes ist durch eine Luftdichtigkeitsmessung nach DIN 4108-7 i.V.m. DIN EN 13829 nachzuweisen. Der n50-Wert darf höchstens das 1,0 fache pro Stunde betragen. Für Einfamilien- und Reihenhäuser gibt es dafür 4.700 Euro im Bestand, für Mehrfamilienhäuser im Bestand 3.400 Euro pro Wohneinheit.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und freiberuflich Tätige sowie Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Anträge stellen können auch Gemeinden, Gemeindeverbände, soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit auftreten und Gemeinden oder Gemeindeverbände, die an einem offiziellen Programm zur Aufstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes teilnehmen.

Die Zuwendungen sind mit anderen Programmen kumulierbar, soweit diese nicht aus NRW stammen. Zuschüsse des BAFA oder günstige KfW-Kredite gibt es also obendrauf.
Quelle: ProgresNRW / bba

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