Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Newsletteranmeldung:

"Anhebung der Fördersätze für Neubau und Modernisierung"

NRW fordert im Bundesrat besseren Rahmen für KWK

Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag zur Novellierung des KWKG in den Bundesrat eingebracht. Er fordert, das 25-Prozent-Ziel beim KWK-Ausbau beizubehalten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) in den Bundesrat eingebracht. Er wurde zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss weitergeleitet.

In ihrem Antrag fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Einhaltung des KWKG-Ziels, den Anteil der Stromerzeugung aus KWK in Deutschland auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Dazu müsse auch an der derzeitigen Fördersystematik des KWKG festgehalten werden. Ein Strategiepapier der Energieklausur der Bundesregierung sieht vor, dass die zukünftige Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf "gasbetriebene Anlagen der öffentlichen Versorgung konzentriert" werden soll. Die Regierung von NRW fordert, dass auf den erzeugten KWK-Strom ein planbarer KWK-Zuschlag gezahlt wird und die Förderung von Wärmespeichern und -netzen beibehalten wird.

Der wirtschaftliche Betrieb der hocheffizienten Anlagen sei derzeit gefährdet und wird durch eine andere, weniger effiziente getrennte Versorgung mit Strom und Wärme verdrängt. Eine technologieoffene Förderung von strommarktorientierten hocheffizienten Bestandsanlagen sei dringend geboten. Eine angemessene Förderung von KWK-Bestandsanlagen sei auch zwingende Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele. Priorität der KWK-Novelle müsse die Sicherung der von Abschaltung und Stilllegung bedrohten Bestandsanlagen sein. Ohne eine Förderung dieser Anlagen drohe ein Rückgang der KWK-Strommenge und gleichermaßen ein Rückgang der KWK-Wärmemenge in Deutschland.

Gleichzeitig fordern die Nordrhein-Westfalen eine Anhebung der Fördersätze für Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen. Die Höhe des Zuschlags im Förderdesign des novellierten KWK-Gesetzes müsse sicherstellen, dass sich sowohl Neuinvestitionen als auch die Modernisierung von hocheffizienten KWK-Anlagen sämtlicher Größenordnungen rechnen. Gerade die Modernisierung von KWK-Bestandsanlagen biete noch erhebliche Chancen, um den Anteil der KWK-Stromerzeugung zu erhöhen. Dies erfordere zwingend eine Anhebung der Förderung für Neubau und Modernisierung.

Für eine flexible Fahrweise von KWK-Anlagen sei der Ausbau von Wärme-/Kältenetzen und Wärme-/Kältespeichern notwendig. Außerdem reiche das aktuelle Förderdesign nicht aus, um einen weiteren dringend notwendigen Ausbau von KWK zu ermöglichen. Die Deckelung der Förderung in § 7 Abs. 8 KWKG in Höhe von 750 Millionen Euro pro Kalenderjahr würde bei einer zukünftigen Förderung von hocheffizienten Bestandsanlagen für Unternehmen mit KWK-Anlagen größer als zehn Megawatt zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.

Eine weitere Forderung ist die Beibehaltung des Eigenstromprivilegs. Die mit dem KWKG durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 entstandenen Investitionshemmnisse bei Erzeugung von selbst verbrauchtem Strom müssten abgebaut werden. Quelle: Umweltministerium NRW / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.