Im Juli 2014 wird die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes für Baden-Württemberg vermutlich in die erste Anhörung gehen, im Herbst soll es dann einen Kabinettsbeschluss geben. "Mit einem Inkrafttreten ist nicht vor dem Januar 2015 zu rechnen", sagte Martin Wiedmaier vom Referat Energieeffizienz des Landesumweltministeriums auf dem Verbandstag des GIH Baden-Württemberg.
Die Eckpunkte für die Novelle stehen seit Juni 2013 fest. Gegenüber dem bisherigen Gesetz gibt es einige wichtige Neuerungen. So werden Nichtwohngebäude einbezogen. Solarthermie, bislang Ankertechnologie, wird dies nicht mehr sein. Die Definition der Ankertechnologie bedeutete, dass Hausbesitzer von der Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer befreit waren wenn Solarthermie nicht nutzbar war. Nun gibt es eine große Palette von Erfüllungsoptionen, die zudem kombinierbar sein müssen. Das wird in der Praxis hohe Anforderungen an Beraterinnen und Berater stellen. Insgesamt müssen 15 Prozent Erneuerbare genutzt werden, auch im Bestand. Der Sanierungsfahrplan, dessen Konzept vorgestellt wurde, kann einen Teil dieses Pflichtanteils abdecken. Die Option Bioöl war im Entstehungsprozess der Novelle umstritten, wird aber wohl drinbleiben. Auch Biogas gilt als Teilerfüllung, ebenso die Dämmung der Kellerdecke oder eine PV-Anlage auf dem Dach.
Bei Nichtwohngebäuden greift die Pflicht zur Integration Erneuerbarer dann, wenn bei mehreren Wärmeerzeugern, etwa in einer Kaskade, der erste Erzeuger ausgetauscht wird. Bie Nichtwohngebäuden wird der Sanierungsfahrplan nicht nur mit 5 Prozent angerechnet, sondern gilt als vollständige Erfüllung der Erneuerbaren-Quote. pgl